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Städtetag Baden-Württemberg


 

 

Der Städtetag Baden-Württemberg wurde am 10. Mai 1954 in Baden-Baden gegründet.

Er hatte als Kommunalverband eine lange Tradition. Nach der Begründung des Städteausschusses 1873 im Karlsruher Rathaus, wurde bereits für die größeren Städte ein badischer Städtetag gegründet, es folgte 1895 ein Verband der mittleren Städte Badens.

1897 kam es zur Gründung des württembergischen Städtetages, daneben bildete sich 1900 ein oberschwäbischer Städteverband.

Zwischen 1919 und 1922 kam es nach dem Ersten Weltkrieg zu verschiedenen Neugründungen im ehemaligen Land Württemberg.

Der Beginn der NS-Herrschaft bedeutete das Ende einer autonomen Verbandseinrichtung.

Bereits im Oktober 1945 kam es zur Gründung des württembergisch-badischen Städteverbandes, dem die Städte in der damaligen amerikanischen Besatzungszone angehörten. 1949 entstand mit 14 kleineren Gemeinden der nordbadische Städtebund.

Im südbadischen Bereich bildete sich 1951 der badische Städteverband, ihm folgte der südbadische Städtebund als Zusammenschluss kleinerer Städte im Jahre 1952. Dieser Städtebund trat 1953 dem württembergisch-badischen Städteverband bei.

Bereits im Jahr 1952 bildete sich als Dachorganisation aller kommunalen Verbände eine Gemeindekammer. Das Ziel der Gründung dieser Gemeindekammer, als Verfassungsorgan in der Landesverfassung verankert zu werden, ließ sich nicht erreichen.

Nach langen Vorarbeiten kam es dann am 10. Mai 1954 in Baden-Baden zur Gründung des Städtetages in seiner heutigen Form, dem mittlerweile 181 Städte des Landes Baden-Württemberg sowie der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die badenova AG & Co. KG, der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband, die Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. und der Verband kommunaler Unternehmen e. V. als Mitglieder angehören.

Der Städtetag Baden-Württemberg ist ein eingetragener Verein des Privatrechts, er ist Mitglied und Landesverband des Deutschen Städtetages. Der Städtetag hat eine Geschäftsstelle mit Sitz in Stuttgart.

Ende 2006 wurde die Geschäftsstelle, die jahrzehntelang in der Relenbergstraße 12 untergebracht war, in die Königstraße 2 verlegt.

Die Organe des Städtetages Baden-Württemberg sind die Hauptversammlung, der Vorstand und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied (Hauptgeschäftsführer). Die Zuständigkeiten für diese Organe sind in der Satzung des Städtetages Baden-Württemberg in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 23.10.2008 geregelt.

Präsidentin des Vorstandes ist seit 17.01.2011 Frau Barbara Bosch, Oberbürgermeisterin der Stadt Reutlingen. In dieser Funktion wird sie durch ihre beiden Stellvertreter, Herrn Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon, Stadt Freiburg im Breisgau, und Herrn Bürgermeister Rainer Stolz, Stadt Stockach, vertreten.

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist seit 01.05.2003 Herr Oberbürgermeister a. D. Prof. Stefan Gläser. Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin ist seit 01.07.2011 Frau Dr. Stefanie Hinz.

Die wesentlichen Aufgaben des Städtetages Baden-Württemberg bestehen in der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Land Baden-Württemberg, dem Bund und der Europäischen Union. Seit 1999 unterhält der Städtetag zusammen mit dem baden-württembergischen Gemeindetag und dem baden-württembergischen Landkreistag in einer Bürogemeinschaft mit dem bayerischen und dem sächsischen Städtetag ein Büro in Brüssel. Damit wird der immer größeren Notwendigkeit einer Präsenz auf der europäischen Ebene Rechnung getragen.

Die Mitglieder des Verbandes werden insbesondere über das für sie wichtige politische Geschehen und über aktuelle Entwicklungen im Gesetzgebungs- und Verwaltungsbereich unterrichtet. Weiterhin unterrichtet der Verband seine Mitglieder über Hinweise für die Verwaltung auf Grundlage entsprechender Untersuchungen, Erhebungen oder Projekte. Sie werden vom Städtetag Baden-Württemberg in einzelnen kommunalen Angelegenheiten beraten und vertreten. Ebenso organisiert und führt der Städtetag Erfahrungsaustausche unter seinen Mitgliedern durch, beispielsweise in Form von Umfragen zu kommunalrelevanten und aktuellen Themen. Durch die erstgenannte Funktion nimmt der Städtetag Baden-Württemberg auch seinen Verfassungsauftrag nach Artikel 71 Abs. 4 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg wahr ("Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände berühren, sind diese oder ihre Zusammenschlüsse zu hören"). Eine weitere Aufgabe ist die Vertretung der Städte gegenüber anderen Verbänden, Organisationen und Körperschaften, auch zum Abschluss von juristischen Vereinbarungen u. ä.

Zur Bewältigung dieser kommunalrelevanten Aufgaben dienen acht Fachausschüsse des Vorstandes sowie über 40 ständige Arbeitsgemeinschaften und weitere Ad-hoc-Arbeitsgruppen. Weiterhin ist der Verband in ca. 120 Gremien anderer Institutionen und Verbände vertreten.

Der Städtetag ist Mitglied in folgenden Organisationen:

Kommunaler Arbeitgeberverband

Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband

Württembergische Gemeinde-Versicherungs a.G.

Unfallkasse Baden-Württemberg

Rat der Gemeinden und Regionen Europas

Landesverband der Schulfördervereine

Deutscher Verein

Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

Aktion Jugendschutz

Kunststiftung Baden-Württemberg