Förderprogramm Inhouse-Schulungen
Zielsetzung und AufbauDas neue Förderprogramm „Inhouse-Schulungen“, unter dem Dach der Digitalakademie@bw, verfolgt das Ziel, Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern und kommunale Mitarbeitende weiter zu qualifizieren. Hierzu wurden identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tätgige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen. Eine Übersicht über alle Bausteine, die Inhalte der jeweiligen Bausteine sowie eine Beschreibung des Lernziels und des anbietenden Bildungsträgers, erhalten Sie hier. Nachdem Sie sich für das Programm eines Bildungsträgers entschieden haben, füllen Sie bitte das Online-Formular zum Abschluss des Weitergabevertrages auf dem Serviceportal service-bw aus. Das Ministerium des Inneren für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert die Inhouse-Schulungen zu 50 %, maximal 1.700 Euro pro Schulungstag. Dies entspricht bei einer 3-tägigen Inhouse-Schulung eine Förderung in Höhe von maximal 5.100 Euro. |
FördervoraussetzungenZielgruppe des Förderprogramms sind interkommunale Zusammenschlüsse in folgenden Zusammensetzungen:
5. 1 Stadt-/Landkreis und min. 1 große Kreisstadt schließen sich für ein Inhouse-Seminar zusammen. Voraussetzungen für eine Förderung sind:
Sie sind auf der Suche nach einem kommunalen Partner für eine Inhouse-Schulung? – Dann melden Sie sich bei ihrem Kommunalen Landesverband. Wir unterstützen Sie gerbe bei der Suche nach einem passenden Partner.
Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages über service-bw erhalten Sie beim Städtetag Baden-Württemberg
Eine Förderung ist nur im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses mit den denselben interkommunalen Partnern möglich.
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