Sprungziele
Inhalt

Förderprogramm Inhouse-Schulungen

Zielsetzung und Aufbau

Das neue Förderprogramm „Inhouse-Schulungen“, unter dem Dach der Digitalakademie@bw, verfolgt das Ziel, Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern und kommunale Mitarbeitende weiter zu qualifizieren.

Hierzu wurden identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tätgige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.

Eine Übersicht über alle Bausteine, die Inhalte der jeweiligen Bausteine sowie eine Beschreibung des Lernziels und des anbietenden Bildungsträgers, erhalten Sie hier.

Nachdem Sie sich für das Programm eines Bildungsträgers entschieden haben, fül­len Sie bitte das

Online-Formular zum Abschluss des Weitergabevertrages

auf dem Serviceportal service-bw aus.

Das Ministerium des Inneren für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg fördert die Inhouse-Schulungen zu 50 %, maximal 1.700 Euro pro Schulungstag. Dies entspricht bei einer 3-tägigen Inhouse-Schulung eine Förderung in Höhe von maximal 5.100 Euro.


Fördervoraussetzungen

Zielgruppe des Förderprogramms sind interkommunale Zusammenschlüsse in folgenden Zusammensetzungen:


1. Mindestens zwei Kommunen unter 20.000 Einwohner schließen sich für ein Inhouse-Seminar zusammen.
2. Eine Große Kreisstadt schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für ein Inhouse-Seminar zusammen.
3. Ein Land-/Stadtkreis schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für ein Inhouse-Seminar zusammen.
4. Zwei Land-/Stadtkreise schließen sich für ein Inhouse-Seminar zusammen.

5. 1 Stadt-/Landkreis und min. 1 große Kreisstadt schließen sich für ein Inhouse-Seminar zusammen.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Teilnahme nur als interkommunaler Zusammenschluss möglich

Sie sind auf der Suche nach einem kommunalen Partner für eine Inhouse-Schulung? – Dann melden Sie sich bei ihrem Kommunalen Landesverband. Wir unterstützen Sie gerbe bei der Suche nach einem passenden Partner.

  • Abschluss eines Online-Weitergabevertrags über service-bw. Ohne Abschluss eines Weitergabevertrages ist keine Förderung möglich! Zum Weitergabevertrag gelangen Sie hier[RD1] 

Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages über service-bw erhalten Sie beim Städtetag Baden-Württemberg

  • Eine Kommune kann nur einmal an einer Inhouse-Schulung teilnehmen.

Eine Förderung ist nur im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses mit den denselben interkommunalen Partnern möglich.

  • Der Eigenanteil des interkommunalen Zusammenschlusses wird zu gleichen Teilen unter den Kommunen des interkommunalen Zusammenschlusses aufgeteilt 
  • Die (Höchst-)Anzahl der interkommunalen Partner orientiert sich an den jeweiligen Bausteinen.
  • Eine Mindestanzahl von 10 teilnehmenden Personen ist vorausgesetzt.