Über uns
Städtetag Baden-Württemberg
Aufgaben
Die wesentlichen Aufgaben des Städtetages Baden-Württemberg bestehen in der Vertretung der Interessen seiner 202 Mitglieder gegenüber dem Land Baden-Württemberg, dem Bund und der Europäischen Union.
Die Mitglieder des Verbandes werden insbesondere über das für sie wichtige politische Geschehen und über aktuelle Entwicklungen im Gesetzgebungs- und Verwaltungsbereich unterrichtet. Weiterhin unterrichtet der Verband seine Mitglieder über Hinweise für die Verwaltung auf Grundlage entsprechender Untersuchungen, Erhebungen oder Projekte. Sie werden vom Städtetag Baden-Württemberg in einzelnen kommunalen Angelegenheiten beraten und vertreten. Ebenso organisiert und führt der Städtetag Erfahrungsaustausche unter seinen Mitgliedern durch, beispielsweise in Form von Umfragen zu kommunalrelevanten und aktuellen Themen. Durch die erstgenannte Funktion nimmt der Städtetag Baden-Württemberg auch seinen Verfassungsauftrag nach Artikel 71 Abs. 4 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg wahr ("Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände berühren, sind diese oder ihre Zusammenschlüsse zu hören"). Eine weitere Aufgabe ist die Vertretung der Städte gegenüber anderen Verbänden, Organisationen und Körperschaften, auch zum Abschluss von juristischen Vereinbarungen u. ä.
Europabüro der baden-württembergischen Kommunen
Rechtsform
Geschäftsstelle
Organe des Städtetags
- Hauptversammlung,
- der Vorstand und
- das Geschäftsführende Vorstandsmitglied (Hauptgeschäftsführer).
Vorstand
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist seit 1. November 2022 Ralf Broß.
Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin ist seit 1. April 2018 Dr. Susanne Nusser.