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Datum: 08.06.2016

VwV Deutsch für Flüchtlinge tritt am 1. Juni in Kraft

VwV Deutsch für Flüchtlinge tritt am 1. Juni in Kraft

Rundschreiben  vom 30.05.2016

Als Anlage im Rundschreiben erhalten Sie u.a. die VwV über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Deutschkenntnissen bei Asylbewerbern und Flüchtlingen in Baden-Württemberg (VwV Deutsch für Flüchtlinge), welche am 1. Juni 2016 in Kraft tritt.
Wie bereits in unserer Stellungnahme erwähnt, begrüßt der Städtetag ausdrücklich, dass unsere Forderung, dass auch kreisangehörige Städte über die Landkreise Zuwendungen erhalten können, erfüllt wurde (siehe Ziffer 2 der VwV).

Für eine Antragstellung bitten wir Sie zu beachten, dass für die Rechtswirksamkeit der Zuwendung der Zuwendungsbescheid maßgeblich ist. Sollten Sie Maßnahmen planen, deren Beginn bald nach Antragstellung liegt, so ist es erforderlich, dass Sie mit dem Zuwendungsantrag zeitgleich einen Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns stellen. Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen haben oder die nach Antragstellung ohne eine solche Genehmigung begonnen werden, sind von der Zuwendung ausgeschlossen.

Der Antragsschluss ist der 15. Juli 2016. Anträge auf Restmittel sind bis zum 31. Oktober 2016 zu stellen.