UMA: Erstattungsfähigkeit von "Altfällen"
UMA: Erstattungsfähigkeit von "Altfällen"
Rundschreiben
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 26. bis 28. Oktober 2016 hat nun doch eine Regelung bezüglich der Erstattungsfähigkeit der bis 31.10.2015 für die Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) entstandenen Kosten (sog. "Altfälle") verabschiedet. Das Sozialministerium hat daher die "Hinweise zur Kostenerstattung nach § 89d SGB VIII - Währung der Monatsfrist und Verjährung" aktualisiert.
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Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 26. bis 28. Oktober 2016 hat nun doch eine Regelung bezüglich der Erstattungsfähigkeit der bis 31.10.2015 für die Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) entstandenen Kosten (sog. "Altfälle") verabschiedet. Das Sozialministerium hat daher die "Hinweise zur Kostenerstattung nach § 89d SGB VIII - Währung der Monatsfrist und Verjährung" aktualisiert.