Steuerfolgen einer vorübergehenden Umnutzung bisher betrieblich genutzter Hallen
Steuerfolgen einer vorübergehenden Umnutzung bisher betrieblich genutzter Hallen
Das BMF hat darauf hingewiesen, dass bei einer vorübergehenden Umnutzung einer Sport- oder Mehrzweckhalle zur Flüchtlingsunterbringung der „Hallen-BgA“ weiterbestehe und es daher zu keiner Aufdeckung stiller Reserven komme. Des Weiteren wird aus Billigkeitsgründen von den umsatzsteuerlichen Folgen einer solchen Nutzungsänderung abgesehen wird.
Rundschreiben
- (PDF-Datei: 50 kB)
Das BMF hat darauf hingewiesen, dass bei einer vorübergehenden Umnutzung einer Sport- oder Mehrzweckhalle zur Flüchtlingsunterbringung der „Hallen-BgA“ weiterbestehe und es daher zu keiner Aufdeckung stiller Reserven komme. Des Weiteren wird aus Billigkeitsgründen von den umsatzsteuerlichen Folgen einer solchen Nutzungsänderung abgesehen wird.
Zuletzt wurde diese Fragestellung in Rundschreiben- (PDF-Datei: 603 kB)