Sprungziele
Inhalt
Datum: 09.03.2016

Steuerfolgen einer vorübergehenden Umnutzung bisher betrieblich genutzter Hallen

Steuerfolgen einer vorübergehenden Umnutzung bisher betrieblich genutzter Hallen

Das BMF hat darauf hingewiesen, dass bei einer vorübergehenden Umnutzung einer Sport- oder Mehrzweckhalle zur Flüchtlingsunterbringung der „Hallen-BgA“ weiterbestehe und es daher zu keiner Aufdeckung stiller Reserven komme. Des Weiteren wird aus Billigkeitsgründen von den umsatzsteuerlichen Folgen einer solchen Nutzungsänderung abgesehen wird.

Rundschreiben 

vom 09.03.2016

Das BMF hat darauf hingewiesen, dass bei einer vorübergehenden Umnutzung einer Sport- oder Mehrzweckhalle zur Flüchtlingsunterbringung der „Hallen-BgA“ weiterbestehe und es daher zu keiner Aufdeckung stiller Reserven komme. Des Weiteren wird aus Billigkeitsgründen von den umsatzsteuerlichen Folgen einer solchen Nutzungsänderung abgesehen wird.

Zuletzt wurde diese Fragestellung in Rundschreiben diskutiert.