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Datum: 08.06.2016

Stellungnahme zum Integrationsgesetz und zur Verordnung

Stellungnahme zum Integrationsgesetz und zur Verordnung

Rundschreiben   vom 31.05.2016

Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2016 den Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Integrationsverordnung beschlossen. Diese entsprechen weitgehend den Referentenentwürfen, die der Städtetag mit R 27208/2016 übermittelt hat.
Der Städtetag hat den Mitgliedstädten beide Entwürfe zur Stellungnahme zugeleitet. Dabei wurde deutlich, dass zwar die Ausweitung der Integrationskursangebote und die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel begrüßt werden, diese aber unterfinanziert sind. Nach Auffassung der Mitgliedstädte ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass eine sehr hohe Zahl an zugewanderten Menschen anderer Zielgruppen (z. B. Rumänien, Bulgarien) davon gar nicht profitieren und insoweit die Lasten vom Bund nicht getragen werden.

Ein Integrationsgesetz des Bundes müsste aus Sicht der Fachebenen (Integrationsbeauftragte) Leistungen für alle aus dem Ausland neu Zugewanderte enthalten. Insgesamt lösen weder das Integrationsgesetz noch die Integrationsverordnung das grundsätzliche Problem, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Einbindung der Kommunen bzw. deren Integrationsstrukturen die Integrationskursangebote besser koordinieren müsste. Fehlende Ressourcen (Finanzen und Personal) des Bundes sowie ineffektive Abläufe stellen derzeit das eigentliche Problem bei der Integrationsarbeit vor Ort dar. Insofern ist es auch fraglich, inwieweit die in den Regelungen vorgesehenen Sanktionen wirklich Sinn machen.

Allgemein begrüßt und auch vom Städtetag seit langem gefordert wird die in § 12 a Aufenthaltsgesetz nunmehr verankerte Wohnsitzauflage.