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Datum: 07.07.2016

Status quo: Wohnraum für Flüchtlinge

Status quo: Wohnraum für Flüchtlinge

Rundschreiben R 27364/2016 vom 30.06.2016

Das Rundschreiben (nur für Mitglieder zugänglich) enthält in der Anlage ein Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 27. Juni 2016. Im Schreiben wird über das Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ (für die Anschlussunterbringung) berichtet.

Der Städtetag bewertet das Förderprogramm wie folgt:

"Festzustellen ist zunächst, dass die Forderung des Städtetags, das Fördervolumen bei der Wohnraumförderung allgemein nachhaltig zu erhöhen, durch die Aussagen in diesem Schreiben belegt wird. Es ist sowohl für dieses, als auch für die folgenden Jahre davon auszugehen, dass das bisherige Fördervolumen für Wohnraum für Flüchtlinge, das künftig in ein allgemeines Wohnungsbauprogramm münden soll, völlig unzureichend ist.

Erfreulich ist, dass – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – und ebenfalls vom Städtetag schon seit längerem gefordert, die VwV „Wohnraum für Flüchtlinge“ im Hinblick auf die Fördervoraussetzungen flexibilisiert werden soll. Auch dies  hat der Städtetag in den Eckpunkten für ein Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz in Ziffer 7.1.1 gegenüber der Landesregierung gefordert."