Spitzabrechnung der Kosten der Vorläufigen Unterbringung
Spitzabrechnung der Kosten der Vorläufigen Unterbringung
Rundschreiben R 27730/2016 vom 14.10.2016
Im Rundschreiben wird die Frage beantwortet, wie bei der Spitzabrechnung der Kosten der Vorläufigen Unterbringung mit Kosten zu verfahren ist, die zwar in 2015 angefallen sind, aber erst in 2016 in Rechnung gestellt und bezahlt wurden.
Im Rundschreiben wird die Frage beantwortet, wie bei der Spitzabrechnung der Kosten der Vorläufigen Unterbringung mit Kosten zu verfahren ist, die zwar in 2015 angefallen sind, aber erst in 2016 in Rechnung gestellt und bezahlt wurden.