R 42271/2024 Az.: 048.00 / Digitalakademie@bw: Kommunale Qualifizierung durch Inhouse-Schulungen - Interkommunale Zusammenschlüsse (07.02.2024)
| Städte, Gemeinden und Landkreise |
05.02.2024 | ||||||||
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Digitalakademie@bw Kommunale Qualifizierung durch Inhouse-Schulungen Sie möchten eine geförderte Inhouse-Schulung buchen und suchen noch nach einem interkommunalen Partner? Wir helfen Ihnen gerne dabei! Sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunalen Landesverbände haben sich beim Land für die Fortführung der Digital-akademie@bw eingesetzt, weshalb wir als Partner der Digitalakademie@bw zum 1. April 2023 ein neues Modul „Kommunale Qualifizierung“ ins Leben gerufen haben, welches uns ermöglicht, weiterhin Inhouse-Schulungen für Interkommunale Zusammenschlüsse (IKZ) bei unseren Bildungspartnern, der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) und der Verwaltungsschule des Gemeindetags (VS) Baden-Württemberg, zu fördern. Uns ist es ein besonderes Anliegen, auch künftig die digitale Kompetenz und Eigenverantwortung der Mitarbeiter*innen der Verwaltung zu stärken und so aus den Kommunen heraus die Digitalisierung voranzubringen. Für die Inanspruchnahme der Förderung von Inhouse-Schulungen ist auch in der aktuellen Förderperiode der Interkommunale Zusammenschluss notwendig. Hierbei möchten wir Sie sehr gerne unterstützen und haben daher für Sie eine Möglichkeit zur unkomplizierten und niedrigschwelligen Kontaktaufnahme und Vernetzung geschaffen. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu dem bereits aus unseren Veranstaltungsanmeldungen bekannten Portal „eveeno“. Sobald Sie sich, wie gewohnt, angemeldet und mit einem Häkchen am Ende der Anmeldemaske erlaubt haben, dass man Sie aus dem Gästebuch heraus kontaktieren kann, können auch Sie die Visitenkarte eines anderen Suchenden anfordern. Klicken Sie hierzu einfach rechts in der Leiste auf Gästeliste und Sie erhalten eine Übersicht über die darin eingetragenen Gäste. Möchten Sie jemanden kontaktieren, tragen Sie einfach Ihre E-Mailadresse ein und Sie erhalten die Kontaktdaten per E-Mail. https://eveeno.com/inhouse-schulungen-ikz In Anlage 1 finden Sie zusätzlich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Für die Inanspruchnahme der Förderung von Inhouse-Schulungen für IKZ ist auch in der aktuellen Förderperiode weiterhin der Abschluss eines Weitergabevertrags über service-bw notwendig. Sollten Sie vor dem 1. April 2023 einen Weitergabevertrag abgeschlossen haben, ist dieser leider nicht mehr gültig und Sie müssen für die aktuelle Förderperiode nochmals einen Vertrag abschließen. Waren Sie bereits Mitglied eines IKZ und haben weiterhin Bedarf an Inhouse-Schulungen, können Sie einen IKZ auch mit anderen Kommunen bilden und im aktuellen Förderzeitraum einen Antrag stellen. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM) fördert die Inhouse-Schulungen mit bis zu 50 % der Kosten (ausgehend von einem Tagessatz von 3.400 Euro) – deshalb maximal 1.700 Euro pro Schulungstag. Dies entspricht bei einer 3-tägigen Inhouse-Schulung einer Förderung in Höhe von maximal 5.100 Euro im aktuellen Förderzeitraum. Eine Übersicht der Bausteine sowie eine detaillierte Beschreibung des Förderverfahrens finden Sie unter folgendem Link: https://digitalakademie-bw.de/module/kommunale-qualifizierung/foerderprogramm-inhouse-schulungen/ . Alle Angebote der Digitalakademie@bw finden Sie auf www.digitalakademie-bw.de . Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm Inhouse-Schulungen haben, wenden Sie sich bitte an merlinda.zipf@staedtetag-bw.de, Tel.: 0711 22921-71. Für alle Fragen rund um das Modul „Kommunale Qualifizierung“, wenden Sie sich bitte an die Unterzeichnerinnen dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
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