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R 29642/2018 Az.: 048.00; 044.00 / Hinweise des Städtetags zum Einführen der E-Akte (26.03.2018)

Städtetag Baden-Württemberg • Postfach 10 43 61 • 70038 Stuttgart

 


 

Mitgliedstädte 

 

 

 

 

  
Dezernent

 

Bearbeiter
Alexander Kozel
E
alexander.kozel@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
37
F 0711 22921-42
Az
048.00 - R 29642/2018 •  ko  


26.03.2018 
Hinweise des Städtetags zum Einführen der E-Akte
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die mit diesem Ziel gegründete interdisziplinäre und temporäre Arbeitsgruppe E-Akte des Städtetags Baden-Württemberg hat die beigefügten Hinweise für das Einführen von E-Akten-Systemen veröffentlichtet. Wir danken den Mitwirkenden für Ihre Tatkraft und das große Engagement.
 
Die Hinweise sind folgendermaßen aufgebaut:
·   Sie erhalten einen schnellen Überblick, was man bei der Einführung eines E-Akten-Systems beachten sollte.
·   Weitergehende Informationen erhalten Sie an den entsprechenden Stellen per Mausklick. Sie werden dann zu Studien, Gutachten oder Informationshomepages weitergeleitet.
·  Kapitel der Hinweise sind:
o   Positives zur E-Akte
o  Wichtig für die Planung
o   Argumente von Bedenkenträgern
o  Aktenwürdigkeit
o  Aufbau der E-Akte
o  Produkte DMS / ECM / E-Akte
o  Aufbewahrungsfristen
o  Ersetzendes Scannen
o   Übergabe an Archiv
o  Datenschutz
o   Rollen- und Berechtigungskonzept
o  Dateiformate
o   Open Government
o  E-Rechnung
 
Geplant ist eine regelmäßige Anpassung an aktuelle Entwicklungen.
 
Sofern Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter
alexander.kozel@staedtetag-bw.de .
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Norbert Brugger
 
Anlage 


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