R 29642/2018 Az.: 048.00; 044.00 / Hinweise des Städtetags zum Einführen der E-Akte (26.03.2018)
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Hinweise des Städtetags zum Einführen der E-Akte Sehr geehrte Damen und Herren, die mit diesem Ziel gegründete interdisziplinäre und temporäre Arbeitsgruppe E-Akte des Städtetags Baden-Württemberg hat die beigefügten Hinweise für das Einführen von E-Akten-Systemen veröffentlichtet. Wir danken den Mitwirkenden für Ihre Tatkraft und das große Engagement. Die Hinweise sind folgendermaßen aufgebaut: · Sie erhalten einen schnellen Überblick, was man bei der Einführung eines E-Akten-Systems beachten sollte. · Weitergehende Informationen erhalten Sie an den entsprechenden Stellen per Mausklick. Sie werden dann zu Studien, Gutachten oder Informationshomepages weitergeleitet. · Kapitel der Hinweise sind: o Positives zur E-Akte o Wichtig für die Planung o Argumente von Bedenkenträgern o Aktenwürdigkeit o Aufbau der E-Akte o Produkte DMS / ECM / E-Akte o Aufbewahrungsfristen o Ersetzendes Scannen o Übergabe an Archiv o Datenschutz o Rollen- und Berechtigungskonzept o Dateiformate o Open Government o E-Rechnung Geplant ist eine regelmäßige Anpassung an aktuelle Entwicklungen. Sofern Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter alexander.kozel@staedtetag-bw.de . Mit freundlichen Grüßen gez. Norbert Brugger Anlage |
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