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R 28056/2017 Az.: 453.02 / Entwurf einer Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderung der Jugendbildung (13.01.2017)

Städtetag Baden-Württemberg • Postfach 10 43 61 • 70038 Stuttgart

 


 
Mitgliedstädte

 

 

 

 

  
Dezernent

 


Bearbeiterin
Margit Gindner-Brenner
E
margit.gindner-brenner@
staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
12
F 0711 22921-42
Az
453.02 - R 28056/2017 •  Gi  

12.01.2017
 
Entwurf einer Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderung der Jugendbildung
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
das Kultusministerium hat beigefügten Entwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift über die Förderung der Jugendbildung zum Landesjugendplan für dessen Zuständigkeitsbereich vorgelegt. Darin enthalten sind die Förderbereiche:
 
·   Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Sucht- und Abhängigkeitsverhalten und ähnliche Gefährdungen der Jugend
·   Internationale Jugendbegegnung
·   Internationale Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas
·  Gedenkstättenfahrten
·   Sportjugend Baden-Württemberg
·  Musikschulen
·  Jugendkunstschulen
·  Sonstige bedeutsame Aufgaben
 
Wir geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum beiliegenden Entwurf der Verwaltungsvorschrift bis 15.02.2017.
 
Für seinen Zuständigkeitsbereich des Landesjugendplans hat das Sozialministerium bereits im letzten Jahr einen Entwurf erstellt, zu dem die KLV im Juli 2016 gemeinsam Stellung genommen und umfangreiche Änderungswünsche vorgebracht haben.
 
Insbesondere haben wir dringend darum gebeten, eine ministeriumsübergreifende Verwaltungsvorschrift für den Landesjugendplan zu erstellen und mit dem Erlass zu warten, bis die im Rahmen des „Zukunftsplan Jugend“ eingerichtete Arbeitsgruppe zur Gestaltung eines transparenten Förderwesens Vorschläge zu einem neuen Landesjugendplan erarbeitet hat. In gleicher Weise werden wir uns auch gegenüber dem Kultusministerium äußern.
 
Die ausführliche Stellungnahme an das Sozialministerium ist zu Ihrer Kenntnis ebenfalls beigefügt.
 
Das Sozialministerium hat seine Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan bisher noch nicht veröffentlicht.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
gez. Norbert Brugger
 
Anlagen


Dokumente: