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R 24873/2014 Az.: 103.56 / Gewährung von Zuwendungen aus dem Asyl-, Migartions- und Integrationsfonds der Europäischen Union (20.10.2014)

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20.10.2014 - Az: 103.56 - R 24873/2014 - M/Al - Bearbeiter : Gerhard Mauch 
Telefon: 0711 22921- 22 - E-Mail: gerhard.mauch@staedtetag-bw.de
 

Gewährung von Zuwendungen aus dem Asyl-, Migrations-
und Integrationsfonds der Europäischen Union
     
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in „Brüssel Aktuell“ unseres Europabüros vom 14. März 2014 haben wir Sie bereits darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament eine Verordnung zur Einr ichtung eines Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) beschlossen hat.
 
Dieser Fond ist mit 3,1 Milliarden Euro ausgestattet. Damit soll das gemeinsame europäische Asylsystem zur Erleichterung der legalen Zuwanderung, zur Förderung gerechter Rückkehrstrategien und zur Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten unterstützt werden.
 
Der Fond verfügt für die Förderjahre 2014 (für 2014 endet die Antragsfrist am 25.11.2014) bis 2020 über einen Etat von 3,137 Milliarden Euro. Wegen der Einzelheiten, insbesondere der zu fördernden Maßnahmen haben wir nochmals den Passus aus Brüssel Aktuell vom 14.03.2014 in Anlage 1 beigefügt.
 
Nachdem der Rat der Europäischen Union nunmehr dieses Paket angenommen hat, stehen die Fördermittel zur Verfügung. Wir verweisen zum einen auf die in Anlage 2 beigefügte Verordnung Nr. 516/2014 (vergl. dort ab Seite 8) und auf die in Anlage 3 beigefügten „Allgemeinen Hinweise zur Aufforderung und zur Einreichung von Anträgen“ auf Gewährung dieser Mittel vom 14. Oktober 2014, die im Einzelnen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwaltet werden.
 
 
Das sicherlich etwas unübersichtliche Programm soll durch eine allgemeine „Kontaktbox“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei Einzelfragen transparenter werden. Die Kontaktadressen sind auf Seite 1 dieser Allgemeinen Hinweise vom 14. Oktober 2014 zitiert. Schließlich verweisen wir noch auf die ebenfalls vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beigefügten (Anlage 4) „Allgemeinen Hinweise zur Antragstellung“. Diese haben wir von der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter Bezugnahme auf diesen Fond entnommen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
Gerhard Mauch
Dezernent
 
 
Anlagen

 
 
 

Dokumente: