Sehr geehrte Damen und Herren,
in Brüssel Aktuell unseres Europabüros vom 14. März
2014 haben wir Sie bereits darauf hingewiesen, dass das Europäische
Parlament eine Verordnung zur Einr
ichtung eines Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) beschlossen hat.
Dieser Fond ist mit 3,1 Milliarden Euro ausgestattet. Damit soll das gemeinsame
europäische Asylsystem zur Erleichterung der legalen Zuwanderung, zur
Förderung gerechter Rückkehrstrategien und zur Stärkung der
Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten
unterstützt werden.
Der Fond verfügt für die Förderjahre 2014 (für 2014 endet
die Antragsfrist am 25.11.2014) bis 2020 über einen Etat von 3,137
Milliarden Euro. Wegen der Einzelheiten, insbesondere der zu fördernden
Maßnahmen haben wir nochmals den Passus aus Brüssel Aktuell vom
14.03.2014 in Anlage 1 beigefügt.
Nachdem der Rat der Europäischen Union nunmehr dieses Paket angenommen
hat, stehen die Fördermittel zur Verfügung. Wir verweisen zum einen
auf die in Anlage 2 beigefügte Verordnung Nr. 516/2014 (vergl. dort ab
Seite 8) und auf die in Anlage 3 beigefügten Allgemeinen Hinweise
zur Aufforderung und zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung
dieser Mittel vom 14. Oktober 2014, die im Einzelnen vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge verwaltet werden.
Das sicherlich etwas unübersichtliche Programm soll durch eine allgemeine
Kontaktbox des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
bei Einzelfragen transparenter werden. Die Kontaktadressen sind auf Seite 1
dieser Allgemeinen Hinweise vom 14. Oktober 2014 zitiert. Schließlich
verweisen wir noch auf die ebenfalls vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge beigefügten (Anlage 4) Allgemeinen Hinweise zur
Antragstellung. Diese haben wir von der Webseite des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge unter Bezugnahme auf diesen Fond entnommen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Mauch
Dezernent
Anlagen
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