Sprungziele
Inhalt

R 23780/2014 Az.: 009.1 / Europäisches Parlament beschließt neue Vergaberichtlinien (11.02.2014)

Städtetag Baden-Württemberg ° Postfach 10 43 61 ° 70038 Stuttgart
 
Mitgliedstädte
AG Europakoordinatoren/-innen
 
 
 
 
 
10.02.2014 - Az: 009.1 - R 23780/2014 - Gr - Bearbeiterin: Rosemarie Gromer
Telefon: 0711 22921- 14 - E-Mail: rosemarie.gromer@staedtetag-bw.de
 

Europäisches Parlament beschließt neue Vergaberichtlinien
           
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
anbei übersenden wir Ihnen ein Schreiben des Deutschen Städtetags zur Verabschiedung des Richtlinienpakets zum EU-Vergaberecht am 14.01.2014. Den vollständigen Text für die Vergabe richtlinie, die Sektorenrichtlinie und die Konzessionsrichtlinie entnehmen Sie bitte den Links in der Anlage.
 
Im Verfahren zur Erstellung der Richtlinien haben die kommunalen Spitzenverbände mehrfach Stellung genommen (s. u.a. R 20542/2012). Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie aufmerksam machen.
 
Koordinierungsrichtlinie:
-   Die EU-Schwellenwerte werden entgegen kommunaler Forderungen nicht wesentlich angehoben.
-   Die Unterscheidung in sog. A- und B-Dienstleistungen wird nicht aufrechterhalten. Für Soziale und andere besondere Dienstleistungen gibt es eine Erhöhung des seitens der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwertes von 500.000 € auf 750.000 € (s. Punkt 3 in der Anlage).
-   Nach den Vorgaben der In-House-Kriterien wurde die interkommunale Zusammenarbeit erleichtert. Zu den Ausnahmebedingungen s. 2.1 der Anlage.
 
 
-   Weitere Ausnahmen von der Vergaberichtlinie betreffen die kommunalen Kreditgeschäfte, Rechtsdienstleistungen und den Zivil- und Katastrophenschutz.
 
Konzessionsrichtlinie:
-   Es wurde nach breitem Protest u. a. der Kommunalen Spitzenverbände die öffentliche Wasserwirtschaft vollständig aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen (Art. 9 a) (s. 1.3 in der Anlage). Damit konnte die Gefahr der Liberalisierung des Wasserbereichs durch die vergaberechtliche Hintertür verhindert werden.
-   Zu beachten ist allerdings die Verpflichtung zur Überprüfung der Höhe der Schwellenwerte, die aktuell für Konzessionen auf 5 Mio. € festgelegt sind und eine sog. Revisionsklausel für den Wasserbereich.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
gez.
Rosemarie Gromer
Referentin
 
 

 
 

Dokumente: