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R 23591/2013 Az.: 065.05; 064.0 / Zensus 2011 - Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Geltung von Einwohnerzahlen (17.12.2013)

 
   
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17.12.2013 - Az: 065.05 - R 23591/2013 - Br - Bearbeiter: Norbert Brugger
Telefon: 0711 22921- 13 - E-Mail: norbert.brugger@staedtetag-bw.de
 

Zensus 2011
Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Geltung
von Einwohnerzahlen
 
Mehrere Rundschreiben, zuletzt R 23577/2013 vom 16.12.2013
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
das Innenministerium Baden-Württemberg äußert sich in einem Schreiben an die Regierungspräsidien vom 16.12.2013 zur Geltung von Einwohnerzahlen während laufender Widersprüche bzw. Klagen von Städten und Gemeinden gegen die an sie gerichteten Einwohnerfeststellungsbescheide des Statistischen Landesamts aufgrund des Zensus 2011. Der Wortlaut dieses Erlasses liegt zu Ihrer Kenntnis bei. Er stimmt mit unseren Verlautbarungen hierzu überein.
 
Aktuelle Zensusinformationen haben wir Ihnen mit dem Bezugsrundschreiben übermittelt. Gelegenheit zum Austausch hierüber wird die nächste Tagung unserer AG Wahlen und Statistik am 29.01.2014 in Heidelberg bieten, an der hochrangige Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen sowie des Statistischen Landesamts als Referenten teilnehmen. Die Einladung zu dieser Veranstaltung haben Sie von uns per Rundschreiben A 3393/2013 vom 06.12.2013 erhalten.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Prof. Stefan Gläser
Oberbürgermeister a. D.
 
Anlage

 

 
 
 
 
 
 
 
 

Dokumente: