R 23577/2013 Az.: 065.05; 064.0 / Zensus 2011 - Zusammenführung von klagewilligen Städten und Gemeinden, aktuelle Entwicklungen und Presseberichterstattung (16.12.2013)
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| Geschäftsführendes Vorstandsmitglied |
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| Damen und Herren Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der Mitgliedstädte |
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| 16.12.2013 - Az: 065.05 - R 23577/2013 - Br - Bearbeiter: Norbert Brugger |
| Telefon: 0711 22921- 13 - E-Mail: norbert.brugger@staedtetag-bw.de |
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Zensus 2011 - Zusammenführung von klagewilligen Städten und Gemeinden - Aktuelle Entwicklungen und Presseberichterstattung Mehrere Rundschreiben, zuletzt R 23501/2013 vom 28.11.2013 |
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem oben genannten Rundschreiben haben wir jene Städte und Gemeinden, die gegen ihr Zensusergebnis klagen wollen , um Mitteilung hierüber per Mail an norbert.brugger@staedtetag-bw.de gebeten. Wir erinnern Sie nochmals an diese Bitte. Nur mit Kenntnis der klagenden Kommunen können wir diese zusammenführen sowie ein ressourcenschonendes und effektives Klageverfahren mit ihnen abzustimmen. Unsere Besprechung hierzu mit Landesministerien und dem Statistischen Landesamt findet Anfang Januar statt. Klagemeldungen an uns bleiben auch nach dieser Besprechung selbstverständlich möglich. Wiewohl die Bescheide des Statistischen Landesamts zu begründeten Widersprüchen noch nicht ergangen sind, liegen uns bereits Klageerklärungen von 22 Kommunen vor. Diese Städte und Gemeinden haben sich von in ihren Gemeinderäten schon im Vorgriff auf die erwartete Ablehnung ihres Widerspruchs gegen den Einwohnerfeststellungsbescheid vom Juni zur Klageerhebung ermächtigen lassen. Das Statistische Landesamt wird seine Widerpruchsbescheide ab Januar versenden. Dieser Versand kann sich bis April erstrecken. Gegenwärtig stimmt es mit dem Statistischen Bundesamt und Statistischen Ämtern anderer Länder Textbausteine als Replik auf die Argumente in unserer Textgrundlage für Widerspruchsbegründungen aus Rundschreiben R 23144/2013 vom 30.09.2013 ab, die bundesweit verwandt wird. Von den ursprünglich 365 Widerspruchsverfahren von Städten und Gemeinden sind 279 noch offen . Sieben Widersprüche sind verspätet beim Statistischen Landesamt eingegangen. Das u. a. umstrittene Stichprobenverfahren wurde nur in Städten und Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern angewandt. 73 Prozent der Kommunen Baden-Württembergs in dieser Größenordnung zählen zu den Widersprechern. Wir haben nicht empfohlen, gegen die vom Statistischen Landesamt im Oktober nachträglich angeordnete sofortige Vollziehung der Einwohnerfeststellungsbescheide vorzugehen und dies per Rundschreiben R 23340/2013 vom 28.10.2013 begründet. Drei Kommunen haben diesen Weg gleichwohl beschritten und demgemäß die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche nach § 80 Abs. 5 VwGO beantragt. Nur ein Teil der Bundesländer verfügt über ein Widerspruchsverfahren. In Ländern ohne ein solches Verfahren wurden Städte und Gemeinden vor Erlass der Einwohnerfeststellungsbescheide angehört. Mindestens zwei Korrekturen sind nach unseren Informationen in diesem Zuge bereits erfolgt . In Bayern wurde die Einwohnerzahl einer Kommune korrigiert, nachdem ein gravierender Erhebungsfehler identifiziert werden konnte (Erhebung mehrerer großer Anschriften als Baulücke). In einer nordrheinwestfälischen Kommune wurde ein Sonderbereich nachträglich gefunden; die dort gemeldeten Einwohner wurden folglich zur im Juni festgestellten Zahl addiert. Nach heutiger Mitteilung des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen ist die Klagefrist im einwohnerstärksten Bundesland abgelaufen. 43 der 396 Städte und Gemeinden des Landes haben Klage erhoben. Die Klagequote liegt demnach bei 11 Prozent. Die meisten der klagenden Kommunen werden von derselben Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Geplant ist, dass sechs der 43 Kommunen Musterklagen führen und die Verfahren der anderen 37 einstweilen ruhen. Medien verfolgen die Zensusentwicklungen auf Bundes- und Landesebene aufmerksam . In Spiegel online erschien am Samstag unter http://spon.de/ad6mp der Artikel Statistiker verheimlichten schlechte Datenqualität. Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute ausführlich (Klagen gegen den Zensus 2011); dasselbe erfolgte am 09.12.2013 durch die Stuttgarter Nachrichten und Zeitungen in deren Redaktionsverbund (Daten sollen weg, Daten sollen bleiben), jeweils unter unserer Einbeziehung. Die beiden letztgenannten Artikel sind über die Onlineangebote der beiden Landeszeitungen abrufbar. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Stefan Gläser Oberbürgermeister a. D. |
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