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R 23501/2013 Az.: 065.05; 064.0 / Zensus 2011 - Zusammenführung von klagewilligen Städten und Gemeinden (05.12.2013)

 
   
Städtetag Baden-Württemberg ° Postfach 10 43 61 ° 70038 Stuttgart

  Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Damen und Herren
Oberbürgermeistern und
Bürgermeistern der Mitgliedstädte
 
   
 
 
  
28.11.2013 - Az: 065.05 - R 23501/2013 - Br - Bearbeiter: Norbert Brugger
Telefon: 0711 22921- 13 - E-Mail: norbert.brugger@staedtetag-bw.de
 

Zensus 2011 - Zusammenführung von klagewilligen Städten und Gemeinden
 
Mehrere Rundschreiben, zuletzt R 23403/2013 vom 06.11.2013
 
 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
auf Basis unserer Textgrundlage für die Begründung von Widersprüchen gegen Einwohnerfeststellungsbescheide wird das weitere diesbezügliche Vorgehen derzeit in mehreren Städtetagsgremien beraten. In den Städtetagstagungen der Städtegruppen B und C am 20.11.2013 und 27.11.2013 sowie in der Sitzung unseres Rechts- und Verfassungsausschuses am 22.11.2013 wurde wiederholt der Wunsch geäußert, die Städtetagsgeschäftsstelle möge klagewillige Städte und Gemeinden zusammenführen und ein möglichst weitreichendes gemeinsames Vorgehen unter diesen Kommunen koordinieren.
 
Gerne übernehmen wir diese Aufgabe. Hierzu ist es erforderlich, dass uns die betreffenden Kommunen über ihre Entscheidung zur Klageerhebung gegen das Zensusergebnis per Mail an norbert.brugger@staedtetag-bw.de unterrichten. Wir erinnern Sie hiermit nochmals an diese Bitte.
 
Das Gros der Städte, die Widerspruch erhoben haben, dürfte den Widerspruchsbescheid des Statistischen Landesamts erst im Dezember oder Januar erhalten. Gleichwohl haben einige Kommunen Klageentscheidungen bereits jetzt getroffen und uns unter Bezug auf unseren Erstaufruf in Rundschreiben R 23340/2013 vom 28.10.2013 hierüber informiert.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Prof. Stefan Gläser
Oberbürgermeister a. D.

 


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