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R 23361/2013 Az.: 065.05; 064.0 / Zensus 2011 - Begründung der Klage der Stadt Burg (Sachsen-Anhalt) gegen ihren Einwohnerfeststellungsbescheid (30.10.2013)

 
   
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30.10.2013 - Az: 065.05 - R 23361/2013 - Br - Bearbeiter: Norbert Brugger
Telefon: 0711 22921-13 - E-Mail: norbert.brugger@staedtetag-bw.de
 

Zensus 2011 - Begründung der Klage der Stadt Burg (Sachsen-Anhalt) gegen ihren Einwohnerfeststellungsbescheid
 
Mehrere Rundschreiben, zuletzt R 23340/2013 vom 28.10.2013
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit dem oben genannten Rundschreiben haben wir Ihnen u. a. mitgeteilt, dass die Stadt Burg in Sachsen-Anhalt ihre Klage gegen den Einwohnerfeststellungsbescheid aufgrund des Zensus 2011 bis Ende dieses Monats zu begründen hat.

Diese Begründung ist heute erfolgt. Dank freundlicher Übermittlung des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt können wir Ihnen deren kompletten Wortlaut inklusive Anlagen mit diesem Schreiben taggleich zuleiten. Unsere Textgrundlage für die Begründung von Zensuswidersprüchen findet sich darin an vielen Stellen wieder. Diese Grundlage haben wir Ihnen per Rundschreiben R 23144/2013 vom 30.09.2013 übermittelt.
 
Die sachsen-anhaltinische Stadt Blankenburg hat ihre Klage ebenfalls begründet und beim Verwaltungsgericht beantragt, ihre Klage mit jener der Stadt Burg zu verbinden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Norbert Brugger
                                                                        
Anlage

 


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