Pressemitteilung über die Sitzung des Sozialausschusses des Städtetags vom 27.04.2016
Pressemitteilung über die Sitzung des Sozialausschusses des Städtetags am 27.04.2016
„Sobald die neue Landesregierung feststeht, werden wir unser Anliegen der neuen Ministerin oder dem neuen Minister vortragen“, kündigte Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, an.
Der Sozialausschuss hat die vom Städtetag mehrfach vorgetragene Bitte bekräftigt, das Land möge die Belegungsstrategie für die Erstaufnahmeeinrichtungen mit den Kommunen transparent besprechen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn nun frisch sanierte Einrichtungen geschlossen und das Personal gekündigt werden, während in der vorläufigen Unterbringung noch Provisorien belegt seien. Die Stadt- und Landkreise planen jetzt für 2017 und sollten wissen, unter welchen Voraussetzungen sie im nächsten Jahr Investitionen auf den Weg bringen müssen, um bei einem Wiederanstieg der Flüchtlingszahlen keine neue Krisensituation zu produzieren. Die Kommunen müssen zumindest wissen, wieviel Plätze sie für die Anschlussunterbringung der jetzt schon aufgenommenen Flüchtlinge bereitstellen müssen. Das müsse nun alles Hand in Hand gehen, waren sich die Ausschussmitglieder, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Sozialbürgermeister aus dem ganzen Land, einig.
Die Kommunen erwarten ferner, über Zahl und Status der Antragsteller sowie die Zahl derjenigen Antragsteller informiert zu werden, die einen Antrag auf Familiennachzug gestellt haben, da sich danach beispielsweise die Vorsorge für Kita-Plätze richtet. Bürgermeister Hahn, Gastgeber der Sitzung in Reutlingen, mahnte zudem an, dass die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter und insbesondere den kreisangehörigen Städten noch ausbaufähig sei, um Flüchtlinge schnell in eine Arbeit zu vermitteln.
Im Zusammenhang mit der geplanten Wohnsitzauflage wollen die Städte und Gemeinden zeitnah mit dem Land über die Verteilung der anerkannten Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung sprechen und innerhalb von Baden-Württemberg ein Verfahren entwickeln, welches auch die unterschiedlichen Belastungen durch Familiennachzug und andere integrationsrelevante Faktoren berücksichtigt. Nur so kann ausgeglichen werden, dass bis jetzt einige Städte überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen haben und bereits hohe Kosten durch den Familiennachzug entstanden, während andere Regionen ihr Durchschnittssoll noch gar nicht erfüllt haben.
Der Sozialausschuss hat schließlich die bisherige Forderung des Städtetags bekräftigt, die kleinteiligen Förderprogramme zusammenzufassen und in eine pauschalierte bedarfsorientierte Kostenerstattung für die kommunale Integrationsarbeit
umzuwandeln.
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