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Datum: 20.05.2026

P 571/2026 Az.: 047.43 / Zumeldung zur heutigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Landesgrundsteuergesetz (20.05.2026)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

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Christiane Conzen
 
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Az 047.43 - P 571/2026 · Co
 

20.05.2026

 

Zumeldung zur heutigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Landesgrundsteuergesetz

 
 
Stuttgart.  Zur heutigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz ist nicht verfassungswidrig ist und nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, äußert sich der Städtetag Baden-Württemberg wie folgt:
 
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Sie schafft Klarheit für das Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg und bestätigt den bewusst bürokratiearmen Ansatz des Landes: Maßgeblich sind allein Bodenrichtwert und Grundstücksgröße – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Gerade in einem Massenverfahren ermöglicht dieses Modell eine effiziente, automatisierte und verlässliche Fortschreibung der Grundsteuerwerte und verhindert damit einen erneuten Bewertungsstau, wie er letztlich zur Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuerrechts geführt hat. Das gibt den Kommunen die dringend benötigte Sicherheit, auch künftig auf stabile Einnahmen aus der Grundsteuer vertrauen zu können.“
 

 

 

 


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