Hinweis zu den "Kommunalen Flüchtlingsdialogen"
Hinweis zu den "Kommunalen Flüchtlingsdialogen"
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Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) macht auf die seit April laufende Ausschreibung der Kommunalen Flüchtlingsdialoge aufmerksam.
Die wichtigsten Hinweise hier zusammengefasst:
Die Antragstellung erfolgt über die Kommune und ist laufend möglich (bis spätestens 31.10.2016). Zu beachten ist, dass nur Kosten für Beratung und Moderation förderfähig sind. Mit welchem Berater oder Moderator die Komme zusammenarbeiten möchte, kann frei entschieden werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Das Rundschreiben beinhaltet auch das Antragsformular. Vor Antragstellung ist eine telefonische Beratung durch die LpB erforderlich. Darin werden die drei wesentlichen Elemente des Konzepts – Vorbereitung / Durchführung/ Nachbereitung – ausführlich besprochen.
Innerhalb der LpB stehen Ihnen Frau Ewen und Frau Kammerer gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Ulrike Kammerer
T 0711.164099-87
M ulrike.kammerer@lpb.bwl.de
Teresa Ewen
T 0711.164099-89
M teresa.ewen@lpb.bwl.de