Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Rundschreiben
Der Deutsche Städtetag informiert über den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
In beigefügtem Schreiben (s. Rundschreiben) hat der Deutsche Städtetag die wesentlichen Änderungen des Entwurfs herausgearbeitet und stichpunktartig zusammengefasst.
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Der Deutsche Städtetag informiert über den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
In beigefügtem Schreiben (s. Rundschreiben) hat der Deutsche Städtetag die wesentlichen Änderungen des Entwurfs herausgearbeitet und stichpunktartig zusammengefasst.
Aus dem Schreiben des Städtetags:
„Wesentliche Ziele des Entwurfs sind:
- die Neuermittlung der Bedarfssätze im AsylbLG aufgrund der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013,
- die Ausgliederung der Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus dem Leistungssatz in Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 13. April 2016,
- die Neuregelung der Bedarfsstufen im AsylbLG in Anlehnung an die Vorgaben im Regelbedarfsstufen-Entwurf für das SGB XII. Dabei Festlegung einer neuen Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften, weil für diese eine besondere Bedarfslage besteht,
- die Neuregelung zu Abzugsbeträgen bei anteiliger Sachleistungsgewährung,
- die Neuaufnahme einer Regelung zur Schaffung einer Freibetragsregelung bei der Einkommensanrechnung für die ehrenamtliche Tätigkeit im AsylbLG."