Einigung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der Integrationskosten
Einigung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der Integrationskosten
Rundschreiben
Das Bundeskabinett hat sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen geeinigt. Darin wird die Umsetzung der folgenden vier Entlastungspakete geregelt: eine vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Mrd. Euro ab 2018, eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro und Mittel für den Wohnungsbau im Integrationskonzept in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018.
- (PDF-Datei: 407 kB)
Das Bundeskabinett hat sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen geeinigt. Darin wird die Umsetzung der folgenden vier Entlastungspakete geregelt: eine vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Mrd. Euro ab 2018, eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro und Mittel für den Wohnungsbau im Integrationskonzept in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018.