R 26173/2015 Az.: 103.56; 902.0; 923.0 / Flüchtlingsunterbringung, hier: Sonderförderung der KfW für den Bau von Flüchtlingsunterkünften (08.09.2015)
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Hauptgeschäftsführerin Bearbeiterin Dr. Stefanie Hinz E stefanie.hinz@staedtetag-bw.de T 0711 22921-10 F 0711 22921-42 Az 103.56 - R 26173/2015 • Hz 07.09.2015 |
| Flüchtlingsunterbringung, hier: Sonderförderung der KfW für den Bau von Flüchtlingsunterkünften Sehr geehrte Damen und Herren, die KfW hat gestern, 06.09.2015, eine Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“ angekü ndigt. Ab sofort stehen Städten und Gemeinden zinslose KfW-Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung. Das verfügbare Gesamtvolumen der Sonderförderung beträgt 300 Mio. EUR. Die Kommunen können zwischen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt einheitlich 0,0 % und ist für 10 Jahre festgelegt. Die Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte setzt auf dem bereits bestehenden KfW-Programm Investitionskredit Kommunen IKK auf, Beantragung und Zusage erfolgen nach dem gleichen Prozess. Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link, dort insbesondere unter dem Reiter „So funktioniert’s“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Finanzierungsangebote/Investitionskredit-Kommunen-(208)/index.html Die Kredite werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt. Die KfW hat aber angekündigt, je nach Antragsaufkommen über eine Aufstockung des Programms zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Stefanie Hinz |
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