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R 23403/2013 Az.: 065.05; 064.0 / Zensus 2011 - Verhinderung eines Doppelabzugs von Karteileichen aus den Melderegistern (06.11.2013)

 
   
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06.11.2013 - Az: 065.05 - R 23403/2013 - Br - Bearbeiter: Norbert Brugger
Telefon: 0711 22921-13 - E-Mail: norbert.brugger@staedtetag-bw.de
 

Zensus 2011
Verhinderung eines Doppelabzugs von Karteileichen aus den Melderegistern
 
Mehrere Rundschreiben, zuletzt R 23361/2013 vom 30.10.2013
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Methodik des stichprobenbasierten Zensus 2011 kann zum Doppelabzug sogenannter Karteileichen aus den Melderegistern führen. Die Stadt Waghäusel stellt diese Problematik in ihrem als Anlage 1 beiliegenden Schreiben an den Städtetag vom 03.07.2013 anschaulich dar.
 
In unserer Textgrundlage für die Begründung von Zensuswidersprüchen1 ist dieser Negativeffekt wie folgt beschrieben: „Das Modell des registergestützten Zensus kann auf Basis der gegenwärtigen Methodik (…) die Fortschreibung des Bevölkerungsstands allenfalls bedingt gewährleisten. Diese Methodik setzt eine Korrespondenzbeziehung zwischen Fortschreibungsdatenbestand und den in der Stadt xxx am Zählungsstichtag lebenden Personen voraus. Die neu erzeugte Basis enthält aber aufgrund der Hochrechnung einen virtuellen Anteil von Fällen (Streichungen und Hinzufügungen), dem eine solche Korrespondenzbeziehung fehlt. Dementsprechend pflanzen sich Fehler der Basis im Zeitablauf durch hinzukommende Fortschreibungsfehler bis zum Zeitpunkt des nächsten Zensus mit stetiger Verstärkung fort (vgl. Martini, Der Zensus 2011 als Problem interkommunaler Gleichbehandlung, 2011, S. 68 ff.). Besonders negativ fällt dabei ins Gewicht, dass im Zuge des Zensus 2011 festgestellte Karteileichen im Rahmen einer späteren Melderegisterertüchtigung ein zweites Mal von der Einwohnerzahl abgezogen werden.
 
Diesen Negativeffekt in der kommunalen Praxis zumindest zu minimieren war Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Statistischem Landesamt und Städtetag. Das Statistische Landesamt hat uns dazu heute dankenswerterweise ein Hinweis- und Empfehlungspapier übermittelt, welches auf dem Beratungsergebnis fußt. Es liegt mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung als Anlage 2 bei.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Norbert Brugger
                                                                        
Anlage

 

Abschnitt 3.2 der Anlage 1 unseres Rundschreibens R 23144/2013 vom 30.09.2013.
 
 

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