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Klimaschutz in den Kommunen

Klimaschutz ist eine der größten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Die Kommunen nehmen Klimaschutz als kommunale Aufgabe ernst und sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.

Der Städtetag hat all die Fragen in einem Referat im Umweltdezernat von Dr. Susanne Nusser gebündelt. Franziska Janke ist dort Ansprechpartnerin für Mitglieder und Kooperationspartner.

Bei der öffentlichen Anhörung zum Klimaschutzgesetz hat Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, für alle Kommunalen Landesverbände gesprochen und dabei drei Punkte gezielt herausgegriffen:

  • die Festlegung des 2-Prozent-Ziels für die Regionalplanung,
  • die Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht
  • und die Wärmenetze als großes kommunales Potenzial.

Festlegung eines 2-Prozent-Mindestflächenziels für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Bei der pauschalen Festlegung des 2-Prozent-Flächenziels sieht der Städtetag noch an vielen Punkten Klärungsbedarf. Zwischen dem Klimaschutz und anderen öffentlichen Interessen, insbesondere dem Artenschutz, bestehen ungelöste Zielkonflikte, die nicht erst auf der örtlichen Ebene gelöst werden können. Eine schnelle Genehmigung setzt voraus, dass der Gesetzgeber den Belangen des Klimaschutzes Vorrang einräumt. Die Kommunen vermissen hier die eindeutige und bindende Wertentscheidung des Klimaschutzgesetzes. Sowohl für die Ausweisung der Flächen als auch für die Umsetzung der Vorhaben braucht es ergänzende Kriterien und Instrumente. Die Kommunalen Landesverbände haben bereits wiederholt das Instrument der Artenschutz-Pläne sowie ein interkommunales Kompensationsflächenmanagement angemahnt, die beim Bau von Infrastrukturvorhaben die typischen Zielkonflikte abmildern und zu großräumigeren Lösungen beitragen könnten. Nur so kann verhindert werden, dass jeder einzelne Milan gegen die Genehmigung eines Windrads ins Feld geführt werden kann. Denn auch der Ministerpräsident hat erkannt und mehrfach geäußert, dass es auf den Erhalt der Art ankomme, nicht auf jeden einzelnen Vogel.

Ausweitung der PV-Pflicht auch auf Neubauten von Wohngebäuden und grundlegende Dachsanierungen

Die Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht auf Wohngebäude ist ein wirksames und geeignetes Mittel für den Ausbau der Erneuerbaren, darf jedoch nicht die Schaffung von Wohnraum verzögern. Zudem braucht es Anreize durch Fördermaßnahmen oder zinslose Darlehen, damit sich die Eigentümer der Verpflichtung nicht durch Verzicht auf die umfassende Dachsanierung entziehen. Als zusätzliche Option schlägt der Städtetag die Gründung eines Solarfonds vor, aus dem Kommunen und Bürgerinnen und Bürger Mittel für Erwerb, Anschluss und Betrieb einer PV-Anlage bekommen können.

Klimaneutrale kommunalen Wärmeversorgung bis 2040

Die Klimaschutzziele können nur mit einer schnellen Wärmewende erreicht werden, denn Warmwasser und Raumwärme verbrauchen in Baden-Württemberg rund 50 Prozent der Endenergie.

Beim Übergang zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu, da Wärme nicht so leicht zu transportieren ist wie Strom – sie muss dezentral in den Kommunen erzeugt und verteilt werden.

Das Klimaschutzgesetz sieht das Instrument der Wärmeplanung vor, die eine ganze Stadt oder Gemeinde umfassen soll. Im Sinne schnellerer Verfahren wäre es wünschenswert, dass ein Wärmeplan nicht grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet umfassen muss, sondern auch Ortsteil- oder Quartierslösungen möglich sind. Vor allem jedoch braucht es Hilfestellung bei der Umsetzung der Planungen, für die Umstellung auf Wärmenetze in gewachsenen Quartieren auch eine Anschubfinanzierung des Landes.

Um beim Klimaschutz gemeinsam rasch voranzukommen, müssen auch die Behörden angemessen ausgestattet werden, um die Verfahren auch tatsächlich in der gebotenen Kürze der Zeit abwickeln zu können.