Pressemitteilung P 142/2011 / AZ: 462.2; 036.36 / Städtetag fordert weiterhin Anerkennung der Konnexität für die Kleinkindbetreuung; Pressemitteilung des Städtetages Baden-Württemberg (18.10.2011)
18.10.2011 Az.: 462.2 P 142/2011 Gl/H 0711 229 21-20
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18. Oktober 2011 Städtetag fordert weiterhin Anerkennung der Konnexität für die Kleinkindbetreuung Stuttgart. Die Anerkennung der Konnexität für die Kleinkindbetreuung ist für den Städtetag unabdingbare Voraussetzung für eine Einigung mit dem Land über einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebots. Dies bekräftigte die Präsidentin des Städtetags Baden-Württemberg, Barbara Bosch, Oberbürgermeisterin von Reutlingen, nach der Sitzung des Vorstands am 17. Oktober 2011 in Karlsruhe. Die durch das Kinderförderungsgesetz vom Dezember 2008 erweiterte Verpflichtung zum Ausbau der Kleinkindbetreuung wurde durch die Änderung des baden-württembergischen Kindertagsbetreuungsgesetzes im März 2009 auf die Städte und Gemeinden übertragen. Ab 2013 besteht ein Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz. Bis dahin muss das Betreuungsangebot noch weiter ausgebaut werden. Der Erwartungsdruck vor Ort ist groß. Die Städte sind in den letzten Jahren hier in Vorleistung gegangen. Dies ist angesichts der nun im Raum stehenden weiteren Belastungen nicht mehr möglich, so der Vorstand einstimmig. Derzeit gehen die Kommunen im Land im Jahr 2012 von rund 500 Mio. Euro aus, die aus eigenen Mitteln gedeckt werden müssten. Der Städtetag Baden-Württemberg erwartet von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Übernahme der Kosten, die bei den Kommunen durch die Betreuung der unter 3-Jährigen anfallen, durch das Land. Dies wird der Städtetag Baden-Württemberg auch bei der nächsten Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission am 24. Oktober 2011 beim Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid MdL einfordern. |
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