Pressemitteilung P 123/2009 / AZ: 461.051 / Große Kreisstädte: Land muss Finanzierung des Orientierungsplans auf gesetzlicher Grundlage sicherstellen; Pressemitteilung (18.11.2009)
18.11.2009 Az.: 461.051 P 123/2009 St/H 0711 229 21-14
E-Mail: manfred.stehle@staedtetag-bw.de | ||
18. November 2009 Große Kreisstädte: Land muss Finanzierung des Orientierungsplans auf gesetzlicher Grundlage sicherstellen Angebot des Ministerpräsidenten völlig unzureichend Stuttgart. Die im Städtetag organisierten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte haben auf ihrer gestrigen Arbeitstagung in Kehl, Ortenaukreis, folgende Resolution gefasst: Resolution Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte fordern die Landesregierung im Hinblick auf das in Artikel 71 der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip einmütig auf, die Finanzierung des Orientierungsplans entsprechend den tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen aus Landesmitteln sicherzustellen. Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister halten das aktuelle Angebot des Landes, sich mit 140 Mio. Euro in die Finanzierung des Orientierungsplans einzubringen, für völlig unzureichend. Wenn das Land mit Unterstützung der Kommunen die Kindergärten verbindlich zu Bildungseinrichtungen ausbauen will, muss es dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen und für die zusätzlichen Kosten voll aufkommen, so die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister. |
Dokumente:
- PDF-Datei: 19 kB) (