Pressemitteilung P 112/2007 / AZ: 009.1 / Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag begrüßen den heute von den europäischen Staats- und Regierungschefs unterzeichneten EU-Reformvertrag; Pressemitteilung (13.12.2007)
13.12.2007 Az: 009.1 P 112/2007
13. Dezember 2007 Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag begrüßen den heute von den europäischen Staats- und Regierungschefs unterzeichneten EU-Reformvertrag Stuttgart. Heute haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union den EU-Reformvertrag unterzeichnet, der noch vor den Europawahlen 2009 in Kraft treten soll. Das neue Vertragswerk ersetzt die gescheiterte EU-Verfassung und beinhaltet zahlreiche aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände des Landes fortschrittliche Neuerungen. Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag begrüßen dieses Vertragswerk, da erstmals auf europäischer Ebene das kommunale Selbstverwaltungsrecht anerkannt wird. Die derzeitige Rechtsgrundlage der Europäischen Union erwähnt Städte, Gemeinden und Landkreise hingegen nicht und muss daher als kommunalblind bezeichnet werden. Mit der Verankerung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts auf europäischer Ebene wird eine Kernforderung der Kommunalen Landesverbände Baden-Württembergs endlich erfüllt betont Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags. Hervorzuheben ist zudem die Neufassung des Subsidiaritätsprinzips. Nach diesem Grundsatz soll die EU nur dann tätig werden, wenn bestimmte Ziele auf Unionsebene besser erreicht werden können. Während das Subsidiaritätsprinzip bislang nur im Verhältnis der Europäischen Union zu den Mitgliedstaaten gilt, wird im EU-Reformvertrag erstmals auch explizit die lokale Ebene berücksichtigt. Der Reformvertrag billigt dem Europäischen Gesetzgeber außerdem eine Rechtsetzungskompetenz für die so genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu. Im Klartext bedeutet dies, dass die Europäische Union Verordnungen und Richtlinien für den größten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Müllentsorgung, erlassen kann. Die Kommunalen Landesverbände Baden-Württembergs fordern die Europäische Union auf, bei der Ausübung dieser Rechte das zum Reformvertrag gehörende Protokoll über die Dienste von allgemeinem Interesse zu berücksichtigen. Dort wird betont, dass den Städten, Gemeinden und Landkreisen ein weiter Ermessensspielraum bei der Organisation der Daseinsvorsorge zusteht so der Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags, Prof. Dr. Christian O. Steger. Zu begrüßen ist ebenfalls die Aufwertung des Ausschusses der Regionen (AdR), der die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union vertritt. Der Reformvertrag spricht dem AdR erstmals ein eigenes Klagerecht zu, wodurch er vor dem Europäischen Gerichtshof Verstöße gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geltend machen kann. Aus Sicht der Kommunalen Landesverbände ist es jedoch inakzeptabel, dass die deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise im Ausschuss der Regionen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind: Von 24 deutschen AdR-Mitgliedern sind nur drei Vertreter der lokalen Gebietskörperschaften; die übrigen Plätze beanspruchen die Bundesländer für sich. Dieser Verteilungsschlüssel bedarf einer gründlichen Revision, die dem weit reichenden Einfluss der EU auf die kommunale Ebene Rechnung trägt forderte abschließend der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Eberhard Trumpp. |
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