Pressemitteilung P 110/2007 / AZ: 462.0 / OberbürgermeisterInnen der Großen Kreisstädte verabschieden Resolution zur Kleinkindbetreuung; Förderung des Landes muss dem Anspruch eines Kinderlandes gerecht werden (12.11.2007)
12.11.2007 Az.: 462.0 P 110/2007 St/H 0711/22921-14
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12. November 2007 OberbürgermeisterInnen der Großen Kreisstädte verabschieden Resolution zur Kleinkindbetreuung Förderung des Landes muss dem Anspruch eines Kinderlandes gerecht werden Stuttgart. Die OberbürgermeisterInnen der im Städtetag organisierten Großen Kreisstädte haben auf ihrer Arbeitstagung in Nagold folgende Resolution verabschiedet: Die OberbürgermeisterInnen sehen im weiteren Ausbau der Kleinkindbetreuung einen wichtigen Beitrag für eine kinder- und familienfreundliche Stadt, mit dem insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden kann. Die OberbürgermeisterInnen begrüßen, dass sich der Bund nicht nur an der Finanzierung der Investitionskosten sondern entsprechend der Forderung der Städte auch an der Finanzierung der Betriebskosten beteiligt. Für die OberbürgermeisterInnen steht nunmehr das Land in der Verantwortung, seinen Förderanteil für die laufenden Kosten von derzeit 10 v.H. spürbar, auf mindestens 30 v.H., aufzustocken. Die Landesförderung müsse dem Anspruch eines Kinderlandes gerecht werden und das Land bei der Betreuung der unter 3-Jährigen aus dem letzten Drittel in die Spitzengruppe der Länder führen. Dies sei auch aus ökonomischen Gründen geboten, da ein qualifiziertes Betreuungsangebot zunehmend zu einem Standortfaktor werde. Aktuellen und verfeinerten Berechnungen zufolge seien in Baden-Württemberg mindestens 60 000 zusätzl iche Plätze für die Kleinkindbetreuung erforderlich, um die Vereinbarung von Bund und Ländern zu erfüllen. Mit dem Ausbau würden für die dann insgesamt vorhandenen 90 000 Plätze ab 2013 Betriebskosten in Höhe von rd. 800 Mio. jährlich anfallen. Die Obe rbürgermeisterInnen sehen für die Großen Kreisstädte keine Möglichkeit, ein bedarfsdeckendes Angebot zur Kleinkindbetreuung aus eigenen Mitteln bereitzustellen. Dies gelte erst recht, wenn ab 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bestehe und der Druck auf die Kommunen, Plätze bereitzustellen, dann noch deutlich zunehmen werde. Die OberbürgermeisterInnen der Großen Kreisstädte sehen das Land auch in der Pflicht, alle bereits bestehenden Betreuungsangebote in die Förderung einzubeziehen. Die Städte, die mit eigenen Mitteln bereits vorgeleistet haben, dürften im neuen System nicht benachteiligt werden. Die OberbürgermeisterInnen fordern Ministerpräsident Oettinger dringend auf, bei den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden am 10. Dezember 2007 ein Angebot auf den Tisch zu legen, das den Kommunen die dringend notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit gibt. Darauf hätten auch die Eltern, bei denen die Vereinbarung von Bund und Ländern hohe Erwartungen geweckt habe, einen Anspruch. |
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