P 494/2024 Az.: 047.43 / Zumeldung zu Berechnungen zum Mobilitätspass in den Vorreiterkommunen (29.01.2024)
PRESSEINFORMATION | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 494/2024 · Co 29.01.2024
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Zumeldung zu Berechnungen zum Mobilitätspass in den Vorreiterkommunen Stuttgart. Zu den heute vom Verkehrsminister vorgestellten Berechnungen zum Mobilitätspass in den drei Vorreiterkommunen Karlsruhe, Freiburg und dem Ortenaukreis, erklärt das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Ralf Broß: „Das vom Land geplante Abgabenmodell des Mobilitätspasses kann vor Ort ein zweckmäßiges Instrument zur Finanzierung von kommunalen Zusatzangeboten im ÖPNV sein, ohne dabei in anderen Bereichen sparen zu müssen. Die Berechnungen in Karlsruhe und Freiburg zeigen, dass es sinnvoll sein kann, sich als Kommune aktiv mit den Chancen zu befassen und die Potenziale aufzuzeigen. Klar ist für uns, dass die Einführung des Mobilitätspasses nicht dazu dienen kann, die vom Land angekündigte Mobilitätsgarantie durch eine Kommunalabgabe zu finanzieren. Vielmehr muss ein Anreiz bestehen, zusätzliche örtliche oder regionale Angebote durch einen Mobilitätspass zu finanzieren. Dann kann es ein „Booster“ sein für den ÖPNV vor Ort. Nur so werden wir in der Bürgerschaft auch die Akzeptanz schaffen können für eine neue, zusätzliche Abgabe.“
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