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Datum: 21.09.2023

P 470/2023 Az.: 047.43 / Zumeldung zur geplanten Änderung der Landesbauordnung (25.09.2023)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiter
Timo Jung
 
E timo.jung@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-28
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 470/2023 · Ju
 

21.09.2023

 

Zumeldung zur geplanten Änderung der Landesbauordnung
 
 
Stuttgart.  Zum vom Landeskabinett am Dienstag beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung, sagt Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg:
 
Den Städten in Baden-Württemberg ist sehr an einer Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren gelegen. Die Änderung der Nachbarbeteiligung mag dafür ein Hebel sein. Das im Gesetzesentwurf vorgesehene Modell wird allerdings in vielen Fällen nicht zur einer Verfahrensbeschleunigung, sondern zu einer Verzögerung führen. Denn zu Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens können Bauherren und Baurechtsbehörden häufig noch nicht erkennen, ob eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung erforderlich ist. Wird dies erst im Laufe des Verfahrens erkennbar, kann die Nachbarbeteiligung auch erst dann gestartet werden. Beginnt die Nachbarbeteiligung später, verzögert sich in der Regel auch die Erteilung der Baugenehmigung. Der Städtetag hat in der Anhörung ausdrücklich darauf hingewiesen und ein Alternativmodell skizziert. Wenn Baugenehmigungsverfahren zukünftig nicht schneller werden, liegt das nicht an den Baurechtsbehörden, sondern daran, dass das Modell des Landes ungeeignet ist. Der Städtetag bietet dem Land weiterhin an, sich mit der Expertise der kommunalen Baurechtsämter einzubringen. Denn Ziel muss es sein, die Änderungen so zu gestalten, dass sie nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis eine Verbesserung bewirken.

 

 

 


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