P 461/2023 Az.: 047.43 / Zumeldung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anwohnerparken (14.06.2023)
PRESSEINFORMATION | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 461/2023 · Co 14.06.2023
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Anwohnerparken: Zumeldung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Stuttgart. Zum Ergebnis des gestrigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Anwohnerparken sagt Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg: „Grundsätzlich ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine gute Nachricht, denn es bestätigt, dass die Städte die Höhe ihrer Parkgebühren selbständig festlegen können. Jetzt brauchen wir im Rahmen des Straßengesetzes noch Rechtssicherheit für die Kommunen, damit sie an dieser Stelle in ihrer Selbstverwaltung und Selbstgestaltung nicht eingeschränkt werden. Eine Stadt muss ihren öffentlichen Lebensraum frei gestalten können. Wir gehen davon aus, dass das Verkehrsministerium zeitnah versuchen wird, weitergehende rechtliche Klarheit zu schaffen.“
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