P 420/2022 Az.: 047.43 / Zumeldung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zur Verpackungssteuer (30.03.2022)
PRESSEINFORMATION | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 420/2022 · Co 30.03.2022
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Zumeldung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zur Verpackungssteuer
Stuttgart. Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg: Der Städtetag bedauert die Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs, wonach eine Verpackungssteuer momentan rechtlich nicht möglich ist. Wir haben das Ziel einer Verpackungssteuer geteilt sie wäre auch im Sinne anderer Städte in Baden-Württemberg gewesen. Wir warten nun das Urteil und seine Begründung ab. Möglicherweise appellieren wir an den Bundesgesetzgeber, hier tätig zu werden und die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.
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