P 370/2020 Az.: 047.43 / Verbleibender Regelungsbedarf bei der neugefassten Corona-Verordnung (08.07.2020)
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Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 370/2020 · Co 08.07.2020
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Verbleibender Regelungsbedarf bei der neugefassten Corona-Verordnung
Stuttgart. Fast vier Monate nach Ausbruch der Corona-Pandemie und mit den Lockerungen der letzten Wochen hat der Vorstand des Städtetags auf die Zusammenarbeit mit der Landesregierung in dieser Zeit zurückgeblickt und seine Erwartungen an das weitere Vorgehen rund um die neugefasste Corona-Verordnung formuliert. Die Pandemie habe alle Beteiligten vor völlig unerwartete Herausforderungen gestellt. Dennoch hätten die vergangenen Monate gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen in vielen Fragen in eine neue Intensität und teilweise auch in eine neue Qualität geführt werden konnte. So habe sich die stetige Einbeziehung in die Lenkungsgruppe beim Staatsministerium grundsätzlich bewährt und sei ein wichtiges Element der Kommunikation gewesen, stellte das Gremium unter Leitung von Städtetagspräsident Dr. Peter Kurz fest, vor allem in der Intensivphase der Pandemiebekämpfung. „ Nun erwarten wir allerdings, dass das Anhörungsrecht der kommunalen Landesverbände nach Artikel 71 Absatz 4 der Landesverfassung wieder uneingeschränkt gilt“ , sagte Kurz. Wertungswidersprüche und andere Mängel der neuen Verordnungen sollten nachträglich und zeitnah behoben werden, dabei müssten die ersten kommunalen Erfahrungen einbezogen werden. Der Städtetag regt daher an, unter Federführung des Sozialministeriums Szenarien zu besprechen und unterschiedliche Fallgestaltungen im Zusammenhang mit künftig nötigen regionalen Beschränkungen auszuarbeiten. In der Frühphase des Lockdowns wurde auf das reguläre Anhörungsverfahren verzichtet, das sei nachvollziehbar gewesen, so bewertete es der Vorstand des Städtetags. „ In der Öffnungsphase hätten wir allerdings erwartet, wieder mehr einbezogen zu werden und mögliche Öffnungsszenarien frühzeitig miteinander zu diskutieren, das haben wir auch immer wieder angemahnt", berichtete Präsident Kurz. Dadurch seien bei jedem einzelnen Öffnungsschritt unnötige Hektik und fehlende Akzeptanz entstanden. Kommunale Bedürfnisse und Erfahrungen konnten oft nicht hinreichend in die Entscheidungen des Landes einfließen. Das Anhörungsrecht der kommunalen Landesverbände nach Artikel 71 Absatz 4 der Landesverfassung bezieht sich ausdrücklich auch auf Verordnungen. „ Eine Ausnahme bildet das Kultusministerium, das wollen wir nicht unerwähnt lassen: Nahezu alle Regelungen wurden vorher mit uns besprochen. Allerdings hat die dortige Hausspitze immer wieder vorzeitig das angestrebte Ergebnis verkündet und damit eine schwer zu erfüllende Erwartungshaltung bei den Eltern erzeugt, vor allem hinsichtlich des möglichen Umsetzungszeitraums - über Nacht kann eben keine Stadt ihre Kitas wieder in Betrieb nehmen", so das Résumé von Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. Bildung von Szenarien für regionale Beschränkungen Wie bereits in der Exit-Phase sollte in Betracht gezogen werden, Szenarien für regionale Beschränkungen abzubilden. Für die Kommunen erscheint das hilfreich, um auf regionale Beschränkungen vorbereitet zu sein und um eine gewisse Gleichbehandlung ähnlich gelagerter Fälle zu ermöglichen. So hat sich schon jetzt zum Beispiel bei Schulschließungen im Falle von Infektionen einzelner Lehrer oder Schüler/innen gezeigt, dass es hier an Maßstäben fehlt. Eine bloße Umkehrung des Lockdowns ist nicht umsetzbar, weil eben gerade nicht das Gesamtgeschehen eines Landkreises undifferenziert stillgelegt werden soll. Teststrategie Die am 30. Juni 2020 im Ministerrat beratene überarbeitete Teststrategie wurde zuvor nicht mit den kommunalen Landesverbänden vorberaten. Sie weist grundsätzlich in die richtige Richtung, lässt allerdings aktuell noch Regelungen zur Testung in Kitas und Schulen vermissen. Diesbezüglich waren Gespräche mit dem Städtetag mehrfach angekündigt worden, sind aber ergebnisbezogen nicht erfolgt. Einzelne aktuelle Beispiele von COVID-19-Fällen in Kitas und Schulen legen nahe, dem Thema Testung in diesen Einrichtungen eine große Bedeutung beizumessen. Damit könnte auch die Schließung ganzer Einrichtungen verhindert werden. Personal Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) Gemeinsam mit dem Landkreistag hat der Städtetag auf eine schnelle Umsetzung des in Aussicht gestellten Personalaufbaus gedrungen. Konkrete Überlegungen seitens des Sozialministeriums sind noch nicht bekannt. Nach Auskunft des Leiters eines Gesundheitsamts gab es seit mehr als vier Wochen keine Dienstbesprechungen mit dem Sozialministerium bzw. dem Landesgesundheitsamt mehr. Der fachliche Austausch mit den Fach- und Führungskräften vor Ort zu aktuellen Herausforderungen ist unzureichend. |
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