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P 365/2020 Az.: 047.43 / Städtetag begrüßt das Konjunkturpaket des Bundes (04.06.2020)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
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F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 365/2020 · Co
 

04.06.2020

 

Städtetag begrüßt das Konjunkturpaket des Bundes
 
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt das Konjunkturpaket des Bundes aus voller Überzeugung. Es sendet wichtige Signale durch die Übernahme der Gewerbesteuer und der Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger, heißt es seitens des Verbandes. Das sei die bessere Lösung, weil es auch in Zukunft die Belastungen strukturschwacher Städte auffange.
 
„Der Koalitionsausschuss der Regierungsfraktionen auf Bundesebene hat nach zwei Tagen intensiver Beratungen ein Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das auch den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Baden-Württemberg nachhaltig hilft“, sagte Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, „das ist ein Rettungsschirm, der diesen Namen verdient.“
 
Neben der Übernahme der Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger hob sie zwei weitere Punkte hervor, die den Kommunen helfen: die Unterstützung beim ÖPNV und bei der Kinderbetreuung.
 
Der Bund wird den Ländern in diesem Jahr bei der Finanzierung des ÖPNV helfen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark gesunken sind. Dazu werden den Ländern zusätzlich 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, mit denen sie auch die kommunalen Verkehrsbetriebe stützen sollen.
 
Um bei der Kinderbetreuung die Kapazitäten zu steigern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden 2020 und 2021 eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt. Die Mittel können auch eingesetzt werden, um die Hygienesituation zu verbessern.
 
„Mit dem Konjunkturpaket hat die Große Koalition gezeigt, dass sie die Bedeutung der Kommunen ernst nimmt und wertschätzt – die Beschlüsse sind echte Hilfen und werden unsere Städte in diesen schwierigen Zeiten spürbar entlasten. Sie werden so in die Lage versetzt, Aufträge zu erteilen und zu investieren“, so Gudrun Heute-Bluhm. „Wir werden uns nun genau anschauen, was das Paket konkret für unsere Städte bedeutet und mit diesen Erkenntnissen die Finanzverhandlungen mit dem Land fortsetzen. Wir erwarten, dass das Land seinen Teil beiträgt und die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, die die Kommunen am heftigsten schmerzt, ausgleicht, indem es sie zur Hälfte mitträgt.“ Dies sei die Voraussetzung dafür, dass die Kommunen investieren könnten. Auch die Finanzzuweisungen aus allgemeinen Steuern müssten stabil gehalten werden.
 
 
 
 
Die Kernpunkte des Konjunkturpakets  für die Kommunen:
 
•  Kosten der Unterkunft (KdU)
Zur Stärkung der Kommunen wird der Bund dauerhaft weitere 25% und damit insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Dabei soll verhindert werden, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden. Daher soll in der Verfassung abweichend geregelt werden, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor Bundesauftragsverwaltung eintritt. {Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro pro Jahr}
 
•   Kompensation Gewerbesteuerausfälle
Der Bund anerkennt, dass die Kommunen für den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständig sind. Diese sollen daher deutlich gestärkt werden. Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. {Finanzbedarf: 5,9 Mrd. Euro Bund}
 
•  ÖPNV
Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro}
 
•  Kinderbetreuung
Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}
 

•   Ganztagsschulen und E-Learning
Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Zudem sollen alle Schulen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro}
 
•  Digitalisierung
Das Online-Zugangs-Gesetz soll zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zusätzlich finanziell bei dieser Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro} 
 
Der 5G-Ausbau soll massiv beschleunigt und bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland aufgebaut werden. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden. Sobald die Mobilfunkbetreiber in Kürze definiert haben, in welchen Bereichen sie ihre Ausbauverpflichtungen erfüllen, wird in den verbleibenden weißen Flecken der Ausbau durch diese Mittel ermöglicht. {Finanzbedarf: 5 Mrd. Euro}

 

 

 


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