P 230/2015 Az.: 797.74 / Pressemitteilung Städtetag und VDV Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (28.09.2015)
PRESSEMITTEILUNG
Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Bearbeiterin Gudrun Heute-Bluhm
E
gudrun.heute-bluhm@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-20
F 0711 22921-42
Az 797.74 - P 230/2015 ·
GV/Be
28.09.2015
Pressemitteilung Städtetag und VDV
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Stuttgart
Städtetag Baden-Württemberg und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
(VDV) begrüßen Einigung zwischen Bund und Ländern zur
Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und widersprechen
zugleich Verkehrsminister Winfried Hermann, der die Zuständigkeit für
die Fortführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ebenfalls
allein beim Bund sieht.
Überraschend wurde in der vergangenen Woche am Rande des
Flüchtlingsgipfels auch eine Einigung über die Verlängerung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus
erzielt. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stehen bundesweit
jährlich rund 333 Mio. Euro zur Förderung kommunaler
ÖPNV-Vorhaben bereit. Förderfähig nach dem GVFG sind Vorhaben
mit einer Gesamtinvestitionssumme über 50 Mio. Euro. Das drohende
Auslaufen der Förderung Ende 2019 hatte für die Kommunen eine
erhebliche Unsicherheit bedeutet. "Mit der nun beschlossenen
Verlängerung des GVFG geht für die Kommunen eine echte
Hängepartie zu Ende. Viele wichtige ÖPNV-Vorhaben bekommen nun eine
neue Finanzierungsperspektive", meint Gudrun Heute-Bluhm,
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags
Baden-Württemberg.
Als besonders problematisch erwies sich der Umstand, dass die Vorhaben für
eine Förderung bis 2019 fertiggestellt und abgerechnet sein mussten.
"Die jetzige Einigung auf Bundesebene nimmt viel Druck aus dem
Kessel", betont Wolfgang Arnold, Landesgruppenvorsitzender des VDV und
ergänzt: "Bedauerlich ist es allerdings, dass keine Erhöhung des
seit Jahren stagnierenden Betrags erreicht werden konnte".
Während für die Verlängerung des GVFG ohne Zweifel der Bund
zuständig war, stellt sich die Situation beim
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) anders dar. Das LGVFG, aus
dem kommunale Verkehrsvorhaben mit einem Investitionsvolumen bis 50 Mio. Euro
gefördert werden, finanziert sich derzeit in vollem Umfang aus sogenannten
Entflechtungsmitteln in Höhe von 165 Mio. Euro jährlich. Diese
werden dem Land durch den Bund für einen Übergangszeitraum bis Ende
2019 als Ausgleich für die im Rahmen der Föderalismusreform neu
geregelten Finanzbeziehungen überwiesen. "Wenn Minister Hermann nun
jede Verantwortung für das LGVFG von sich weist und nur mit dem Finger auf
den Bund zeigt, verschweigt er etwas Entscheidendes. Nämlich dass Sinn
der Föderalismusreform auch und gerade die Entflechtung der
Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern waren, und dass nach einem
gewissen Übergangszeitraum die Länder für die
Gemeindeverkehrsfinanzierung verantwortlich sein sollten", kritisiert
Heute-Bluhm.
Arnold ergänzt: "Selbstverständlich befürworten wir eine
Fortführung der Finanzierung durch den Bund. Allerdings ist der Zeitraum
ab 2020 schon heute planungsrelevant. Längeres Zuwarten auf eine Einigung
zwischen Bund und Ländern können wir uns nicht leisten, auch deshalb,
weil derzeit seitens der Landesregierung mit Hochdruck an einer LGVFG-Novelle
gearbeitet wird. Ohne eine Perspektive, mit welchen Mitteln dieses dann
künftig nach 2019 ausgestattet wird, macht das aber keinen Sinn. Wir
erwarten daher eine rasche Lösung auf Landesebene, um den Ausbau und
Erhalt der kommunalen Verkehrsinfrastruktur über 2019 hinaus
gewährleisten zu können. Die derzeit vom Land zur Aufstockung der
Regionalisierungsmittel eingesetzten 100 Mio. EUR könnten künftig zur
Stützung des LGVFG verwendet werden. Damit könnten insbesondere die
bislang ungelösten Themen Finanzierung des Erhalts der Infrastruktur und
der Schienenfahrzeuge endlich angegangen werden ".