P 495/2024 Az.: 047.43 / Halbzeit auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule: Rechtzeitige Verwirklichung akut gefährdet (07.03.2024)
PRESSEINFORMATION | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 495/2024 · Co 07.03.2024
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Halbzeit auf dem Weg zur Ganztags-grundschule: Rechtzeitige Verwirklichung akut gefährdet
Stuttgart. Weniger als fünf Jahre soll es dauern vom Ganztagsförderungsgesetz im Oktober 2021 bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im August 2026. Die Hälfte der Vorbereitungszeit ist verstrichen ohne dass Fördermittel des Bundes da sind. Die rechtzeitige Verwirklichung des Anspruchs sei so akut gefährdet, warnt der Städtetag Baden-Württemberg. Der Vorstand des Städtetags zieht vor diesem Hintergrund eine gemischte Halbzeitbilanz auf dem Weg zur Umsetzung und identifiziert sowohl erfüllte Forderungen als auch noch offene Punkte. Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, hält fest: Der Anspruch ergibt Sinn und die Kommunen wollen ihn durch Investitionen in ihren Grundschulen verwirklichen. Sie werden aber ausgebremst, weil das Bundesgeld dafür erst demnächst beantragt werden kann. Mehr als die Hälfte der sehr knappen Vorbereitungszeit für den Rechtsanspruch ist schon jetzt verstrichen. Die zu erwartenden 386 Millionen Euro werden zudem nicht reichen, um den Investitionsbedarf zu decken. Bund und Land dürfen deshalb nicht abwarten, bis das Fass dieser Förderung im Frühjahr leer sein wird. Sie müssen sich jetzt um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Wer einen Anspruch uneingeschränkt einführt, muss ihn auch uneingeschränkt finanzieren. Das gilt auch für die Förderung von Betreuungsangeboten, die momentan bis 2026 befristet ist. Auf der Habenseite sieht der Städtetag die Tatsache, dass für Betreuungsangebote in den Schulen weiterhin keine Fachkräfte erforderlich sein werden, die es dafür auch nicht gäbe. Weiterhin werden statt der Grundschulen ab dem Schuljahr 2025/26 die jeweiligen Städte und Gemeinden entscheiden, neue Ganztagsgrundschulen einzurichten. Auf der Sollseite liegen allerdings die deutlich größeren Brocken. Die Ganztagsgrundschule werde nicht zum Selbstläufer auch, weil Eltern weit überwiegend flexible Betreuung bevorzugen. Zu den noch offenen Punkten zählen für den Städtetag landesgeförderte Qualifizierungsprogramme für Betreuungskräfte, die rasche Digitalisierung der Schulverwaltung und Kooperationen der Kommunen mit externen Partnern aus Kultur, Sport und anderen Bereichen. Ralf Broß: Vereine, Musik- und Kunstschulen sowie viele andere Partner der Kommunen wollen sich einbringen. Der Städtetag habe den Rahmen für verlässliche Kooperationen mit solchen Partnern abgestimmt und setze nun darauf, dass auch das Land nun seinen Teil zur Umsetzung erbringen werde. Die Kommunen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, doch eine Gesamtschau des Leistbaren sowie eine angemessene finanzielle Unterstützung von Bund und Land sind unerlässlich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erfolgreich zu realisieren, bilanziert Broß zur Halbzeit. Hintergrund Jedes Kind im Grundschulalter hat, beginnend mit Klassenstufe 1, ab Schuljahr 2026/27, einen Betreuungsanspruch von bis zu acht Zeitstunden pro Werktag in 48 Wochen pro Jahr. Mehr als 450.000 Kinder werden am Ende über diesen in seiner Dimension beispiellosen Anspruch verfügen.
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