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Städtegruppen


 

Städtegruppe A

Die Stadtkreise (§ 4 Abs. 1 Gemeindeordnung) bilden die Städtegruppe A


Städtegruppe B

Die Mitgliedstädte über 15.000 Einwohner bilden die Städtegruppe B


Städtegruppe C

Die Mitgliedstädte bis 15.000 Einwohner bilden die Städtegruppe C.


Mitgliedstädte zwischen 15.000 und 20.000 Einwohner können sich auch für die Zugehörigkeit zur Städtegruppe C entscheiden