Städtegruppen
Städtegruppe A
Die Stadtkreise (§ 4 Abs. 1 Gemeindeordnung) bilden die Städtegruppe A
Städtegruppe B
Die Mitgliedstädte über 15.000 Einwohner bilden die Städtegruppe B
Städtegruppe C
Die Mitgliedstädte bis 15.000 Einwohner bilden die Städtegruppe C.
Mitgliedstädte zwischen 15.000 und 20.000 Einwohner können sich auch für die Zugehörigkeit zur Städtegruppe C entscheiden