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Das Grundgesetz: einfach und verständlich erklärt
Die Publikation liegt in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Kurdisch vor.
Sie können die Broschüre auf den Seiten des Bamf direkt bestellen oder als PDF herunterladen.
Integrationsgesetz und Integrationsverordnung
Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2016 auf der Klausurtagung in Meseberg den Entwurf zu einem Integrationsgesetz beschlossen. Mit dem von den Bundesministern de Maizière und Nahles vorgelegten Gesetzentwurf werden die Eckpunkte des Koalitionsausschusses zu einem Integrationsgesetz vom 13. April 2016 umgesetzt. Das Gesetz zielt nach eigenen Angaben auf die Verbesserung der Integration von Schutzberechtigten in die Gesellschaft, insbesondere in den Arbeitsmarkt und auf die weitere Beschleunigung der Asylverfahren.
Das Rundschreiben
- (PDF-Datei: 87 kB)
Mit Rundschreiben R 27208/2016 hat der Städtetag seinen Mitgliedstädten über den Referentenentwurf eines Integrationsgesetzes sowie den Referentenentwurf einer Verordnung zum Integrationsgesetz (Bearbeitungsstand: 29.04.2016) informiert.
In Rundschreiben
- (PDF-Datei: 820 kB)
Die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände zum Gesetz können Sie
- (PDF-Datei: 280 kB)
Das Integrationsgesetz sowie die Verordnung zum Integrationsgesetz sind im Bundesgesetzblatt I Nr. 39 vom 05.08.2016 verkündet worden (Rundschreiben R 27523/2016 vom 09.08.2016).
Asylpaket II
Rundschreiben
- (PDF-Datei: 38 kB)
Die im Februar beschlossenen Gesetze zur Reform des Asyl- und Ausweisungsrechts wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 17.03.2016 in Kraft getreten. Danach sollen bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können.
Der Deutsche Städtetag fasst zusammen:
Die zeitlichen Abläufe sollen so gestrafft werden, dass das Asylverfahren innerhalb einer Woche durchgeführt werden kann. Falls Flüchtlinge gegen einen Ablehnung ihres Asylantrags Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen
sein. Außerdem muss der Asylbewerber für die Dauer dieses beschleunigten Verfahrens in der Aufnahmeeinrichtung wohnen.
Weiter sieht das Gesetz auch Maßnahmen vor, die die Rückführung von Schutzsuchenden, deren Asylantrag abgelehnt wurde, erleichtern sollen. So werden die Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit der Abschiebung präzisiert. Die Betroffenen sind außerdem künftig verpflichtet, ärztliche Bescheinigungen unverzüglich vorzulegen. Außerdem werden nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung
verschlechtern würden, berücksichtigt.
Des Weiteren wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Außerdem werden die monatlichen Geldbeträge für den persönlichen Bedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgesenkt. Für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten bedeutet dies eine Absenkung der monatlichen Leistung um zehn Euro.
Gemeinsam mit dem sog. „Asylpaket II“ tritt auch das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern in Kraft. Dieses Gesetz sieht u. a. vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben,
gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten.
- (PDF-Datei: 59 kB)
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Die Gesetzesentwürfe hatten wir mit Rundschreiben
- (PDF-Datei: 611 kB)