Die Förderung des kulturellen Lebens, als wichtiges Staatsziel in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg verankert, liegt primär in der Verantwortung des Landes und der Kommunen. Dabei übernehmen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg seit Jahren über die Hälfte der öffentlichen Kulturförderung.
Kunst und Kultur spielen in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle. Die Zukunftsfähigkeit des Landes und der Kommunen hängt nicht zuletzt von der Kreativität und der Innovationskraft seiner Kulturschaffenden und seiner kulturellen Einrichtungen ab. Die politisch Verantwortlichen in Stadt und Land sind gefordert, die Vielfalt, die dezentrale Struktur, die Qualität und die Vielzahl der kulturellen Angebote im Land zu erhalten und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Mit „Kultur 2020. Kunstpolitik für Baden-Württemberg“ hat die Landesregierung Perspektiven und Ziele der Kulturpolitik in Baden-Württemberg aufgezeigt. Anknüpfend an die Kulturkonzeption des Landes wurden von der Arbeitsgemeinschaft der Kulturämter im Städtetag Baden-Württemberg wichtige Handlungsfelder kommunaler Kulturpolitik beschrieben und Herausforderungen für die Zukunft formuliert.
Hieraus ist eine Publikation entstanden, die Richtschnur und Hilfestellung für die Städte sein soll und gleichzeitig den Appell an das Land richtet, im Zusammenspiel und in Zusammenarbeit mit den Kommunen und deren Einrichtungen alle Kulturbereiche weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu machen.
Der Städtetagsvorstand hat die Publikation am 9. Dezember 2013 einstimmig verabschiedet.
Falls Sie weitere Druckexemplare wünschen, bitten wir Sie um Bestellung per Mail an franziska.freihart@staedtetag-bw.de oder per Fax an 0711 22921-42.