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Finanzen und Förderung

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Einigung zwischen Bund und Ländern zu Kosten der Unterbringung und Integration

Am 07.07.2016 haben sich Bund und Länder auf eine Änderung der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern geeinigt, um die Länder und Kommunen von den Kosten der Integration von Flüchtlingen zu entlasten.

Lesen Sie im Rundschreiben 

vom 11.07.2016 wie der Deutsche Städtetag und in der Pressemitteilung wie der Städtetag Baden-Württemberg die Einigung bewerten.

Im Gesetz wird die Umsetzung der folgenden vier Entlastungspakete geregelt: eine vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Mrd. Euro ab 2018, eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro und Mittel für den Wohnungsbau im Integrationskonzept in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018. Die vollständigen Unterlagen können sie dem Rundschreiben 

 vom 26.09.2016 entnehmen.

Steuerfolgen einer vorübergehenden Umnutzung bisher betrieblich genutzter Hallen

Rundschreiben 

 vom 09.03.2016

das BMF hat darauf hingewiesen, dass bei einer vorübergehenden Umnutzung einer Sport- oder Mehrzweckhalle zur Flüchtlingsunterbringung der „Hallen-BgA“ weiterbestehe und es daher zu keiner Aufdeckung stiller Reserven komme. Des Weiteren wird aus Billigkeitsgründen von den umsatzsteuerlichen Folgen einer solchen Nutzungsänderung abgesehen wird.

Ertragsteurliche Folgen der vorübergehenden Nutzung von Wirtschaftsgütern eines BgA zur Flüchtlingsunterbringung

Rundschreiben R 26696/2016 vom 05.01.2016

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert, dass aus Billigikeitsgründen bei der zeitweisen unentgeltlichen Nutzung von Sport- oder Mehrzweckhallen zur Unterbringung von Flüchtlingen vom ununterbrochenen Fortbestand eines bisher vorliegenden BgA ausgegangen werden kann.

Grobberechnung für die Kosten in der Anschlussunterbringung

Gemeinsames Grundlagenpapier der Kommunalen Landesverbände - Stand: 19.11.2015

Angesichts der in den Städten und Gemeinden dringenden Notwendigkeit eine strategische Planung für die nächsten Jahre schon im Rahmen der aktuell anstehenden Haushaltsberatungen zu erstellen, unternimmt dieses Papier den Versuch einer Prognose für die Anschlussunterbringung auf Grundlage der zum Zeitpunkt November 2015 bekannten Fakten sowie der sich abzeichnenden Entwicklungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Prognose allenfalls als Richtschnur verstanden werden kann, die sich durch eine Veränderung der tatsächlichen und/oder rechtlichen Rahmenbedingungen auch kurzfristig ändern kann.