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Flüchtlingsunterbringung - Änderung der Zuständigkeitsregelungen in der Hauptsatzung

Rundschreiben R26539/2015 vom 27.11.2015 

Änderung der Hauptsatzung durch Änderungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart wegen Flüchtlingsunterbringung

Die Arbeitsausschüsse für mittlere und große Städte unserer AG Haupt- und Organisationsämter erörterten am 25.11.2015 in Crailsheim und 26.11.2015 in Tübingen aktuelle Herausforderungen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen.

Einigkeit bestand darin, dass die Bewältigung dieser Aufgabe sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Stadt oft sehr schnelles Handeln erfordert, unter anderem bei erforderlichen Bestellungen, Anmietungen und Bauaufträgen. Einige Städte haben ihre Zuständigkeitsregelungen in der Hauptsatzung dieser neuen Situation angepasst, in dem sie den Handlungsspielraum für den jeweiligen Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister erweiterten, so dass Beschlüsse der Gemeinderäte insoweit entbehrlich sind.

Beispielhaft hierfür liegt die Satzungsänderung der Landeshauptstadt Stuttgart bei. Deren Zuständigkeitserweiterungen sind bis 31.12.2016 befristet.