-153670193040Energiewirtschaft
Energie
Thesen
Erzeugung
Wärmewende
Energiewende
CO2-Einsparungen
Kraft-Wärme-Kopplung
Rückhalt
Strom
Erdgas
Versorgung
Umwelt
KWK-Anlagen
Bevölkerungsrückgang
Klimawandel
Temperaturen
Energieeffizienz
Netzkosten
Entscheidungsprozess
Energieträger
Windkraft
Flächenverfügbarkeit
Kommunen
Energiemarktdesign
Speicher
Wettbewerb
Verteilung
Daseinsvorsorge
Stadtwerke
Rechtssicherheit
Transparenz
2022
Digitalisierung
Fair
Ortsverteilnetze
Smart Grids
Verbrauch
Investitionen
EEG
Energiewirtschaft
Energie
Thesen
Erzeugung
Wärmewende
Energiewende
CO2-Einsparungen
Kraft-Wärme-Kopplung
Rückhalt
Strom
Erdgas
Versorgung
Umwelt
KWK-Anlagen
Bevölkerungsrückgang
Klimawandel
Temperaturen
Energieeffizienz
Netzkosten
Entscheidungsprozess
Energieträger
Windkraft
Flächenverfügbarkeit
Kommunen
Energiemarktdesign
Speicher
Wettbewerb
Verteilung
Daseinsvorsorge
Stadtwerke
Rechtssicherheit
Transparenz
2022
Digitalisierung
Fair
Ortsverteilnetze
Smart Grids
Verbrauch
Investitionen
EEG
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-20867927265100
58210041382766Thesen des Städtetags Baden-Württemberg und der VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg zur kommunalen Energiewirtschaft
-11176047151000
Vorwort
 
»Die Verwaltung als Leistungsträger« – mit diesem Buch führte Ernst Forsthoff den Begriff der Daseinsvorsorge 1938 in das Staatsrecht ein. Die Kommunen als unterste Verwaltungseinheit stellen dabei das Zentrum dar. Leistungen als öffentliche Güter sind aber auch einem Wandel unterzogen. Wer noch vor zwanzig Jahren an kommunale Aufgaben dachte, hatte meistens die Kindergärten, den Schulhausbau, die Feuerwehr, Bebauungspläne oder das Freibad im Blick. Die Energieversorgung wurde eher unauffällig von großen regionalen oder überregionalen Energieversorgern oder auch vom eigenen Stadtwerk sichergestellt. Der Strom kam aus der Steckdose, der Kunde hieß noch „Bezieher“, Diskussionen gab es kaum.
Mit der Energiewende, bedingt aber auch durch die Liberalisierung der Energiemärkte sowie den jüngsten Trend zur Digitalisierung rückt die Energieversorgung zunehmend in den Fokus der Kommunen und ihrer Bürger. Schlagworte wie Rekommunalisierung, Dezentralisierung, Eigenstromverbrauch, energetische Sanierung oder auch der Breitbandausbau fanden rasch den Weg ins Vokabular der Verantwortlichen auf kommunaler Ebene. War die „alte Energiewelt“ noch von einer vergleichsweise geringen Regelungsdichte geprägt, sind heute schon selbst in kleineren Stadtwerken mehrere Mitarbeiter mit Rechts- und Regulierungsfragen befasst. Hinzu kommt, dass auf allen Ebenen der Politik Klimaziele und damit zusammenhängend ambitionierte Ausbauziele für die Erneuerbaren formuliert werden. Diese energiepolitischen Zielsetzungen haben erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Energiesystem: neue Anlagen zur Stromerzeugung müssen gebaut, Stromnetze um- und ausgebaut, Wärmenetze installiert und neue Dienstleistungen wie etwa Contracting auf den Markt gebracht werden.
Die Kommunen und deren Unternehmen sind von den dramatischen Umbrüchen in der Energiewirtschaft in vielfältiger Form betroffen. Plötzlich wird ein großer Teil des Stroms dezentral, auch von den Bürgern selbst erzeugt und in die Verteilnetze eingespeist, Verbraucher werden anspruchsvoller und Anwohner kritischer. Mancherorts geraten Stadtwerke in wirtschaftliche Schwierigkeiten, weil der Strom der eigenen Kraftwerke durch Preisverfall an den Börsen beziehungsweise das Energiemarktdesign an Wert verliert. So können sie nicht mehr die gewohnten Gewinne an die kommunalen Haushalte abführen, was wiederum Auswirkungen auf die anderen kommunalen Aufgaben hat.
 
 
Der Städtetag Baden-Württemberg sowie die VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg sehen sich vor dem Hintergrund der beschriebenen Tendenzen in der Pflicht, die Themen und Anliegen der kommunalen Energiewirtschaft in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Das vorliegende Thesenpapier soll aktuelle wie künftige Anforderungen an die kommunale Energiewirtschaft herausstreichen. Das Papier richtet sich an die Entscheidungsträger aller politischen Ebenen, an die Akteure in Energiewirtschaft, Handwerk und Gewerbe, aber auch an die Wissenschaft und die interessierte Öffentlichkeit einschließlich der Medien. Es soll aufzeigen, weshalb die Kommunen unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende sind.
Aufgrund des stetigen Wandels der Branche beabsichtigen wir, das Papier jährlich fortzuschreiben und zu aktualisieren. Es wird regelmäßig zu Jahresbeginn in einer aktualisierten Form neu veröffentlich werden.
   
Gudrun Heute-Bluhm Dr. Tobias Bringmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Geschäftsführer der
des Städtetages Baden-Württemberg VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg
 
 
 
 
 
 
 
 
-9146226800Inhalte
   
-9781322400Erzeugung
Die Wärmewende als Zugpferd der Energiewende 6
Versorgungssicherheit als Prüfstein für die Energiewende 7
Einbindung der Bürgerschaft in den Ausbau der Erneuerbaren 8
Ein Energiemarktdesign für einen modernen Energiemarkt 9
 
-9781-32200Verteilung
Kommunalfreundliche Ausgestaltung der Konzessionsvergabe 11
Transparenz beim Übertragungsnetzausbau 12
Digitalisierung der Energiewirtschaft 13
Die Anreizregulierungsverordnung als Motor für Investitionen 14
 
-22225952500Verbrauch
Maßvolle Energieeffizienz zur Schonung von Umwelt und Finanzen 16
Kommunalfreundliche Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren 17
Mobilitätskonzepte für die Zukunft 18
 
 
 
-9146226800Erzeugung
-72962671400
 
 
 
-11362139024400»Die Wärmewende als Zugpferd der Energiewende«
Weit verbreitete kommunale Gas- und Wärmenetze versorgen die Menschen sicher und umweltfreundlich mit Wärme. Mithilfe zukunftsfähiger Konzepte können im Wärmebereich weitere CO2-Einsparungen erzielt werden. Wenn die Wärmewende als wichtiges Element der Energiewende gelingen soll, müssen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit ihren Wärmenetzen endlich wieder wirtschaftlich sein, gleichzeitig dürfen Gasanwendungen und -netze aber nicht in Frage gestellt werden.
 
Als Antwort auf die Ölkrise in den 1970er-Jahren wurde in Deutschland ein flächendeckendes Erdgasnetz geschaffen. Man wollte seinerzeit die Abhängigkeit von arabischem Öl verringern und ersetzte daher sukzessiv Ölheizungen durch Gasheizungen. Heute umfasst das Erdgasnetz in Deutschland rund 520.000 Kilometer, in nahezu jeder Kommune bietet der kommunale Energieversorger Erdgasanschlüsse an. Ein erheblicher Anteil der CO2-Emmissionen entfällt auf den Wärmesektor. Als umweltfreundlicher Energieträger ist Erdgas deshalb ein wichtiger Bestandteil der Energiewende, da sich dieses durch niedrige CO2-Emissionen und hohe Wirkungsgrade bei technischen Anwendungen wie der Kraft-Wärme-Kopplung auszeichnet. Doch nicht nur in Hinblick auf die Umwelt, sondern auch volkswirtschaftlich ist es sinnvoll, bestehende und bezahlte Gasnetze kontinuierlich zu nutzen und eine sichere und umweltfreundliche Wärmeversorgung durch Erdgas zu gewährleisten.
Gleichwohl werden Wärmenetze eine zunehmende Bedeutung bei der Wärmeversorgung der Zukunft haben. Viele Kommunen und kommunale Unternehmen betreiben KWK-Anlagen, mit welchen nicht nur Strom, sondern auch Wärme für öffentliche Liegenschaften, Gewerbeeinheiten oder ganze Quartiere erzeugt wird. Da hierbei Nutzungsgrade von bis zu über 90 Prozent erzielt werden können, ist diese Form der Wärmegewinnung besonders umweltfreundlich. Durch die derzeitigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen die Gestehungskosten vieler KWK-Anlagen mittlerweile über den Großhandelspreisen für Strom, weshalb ein Ausbau der Wärmenetze derzeit wirtschaftlich nicht attraktiv ist. Ebenso muss berücksichtigt werden, dass durch den Bevölkerungsrückgang speziell in ländlichen Gegenden sowie durch die mit dem Klimawandel einhergehenden steigenden Temperaturen der Wärmebedarf vielerorts sinken wird. Hinzu kommen Energieeffizienzmaßnahmen, die den Energiebedarf weiter reduzieren. Weil die gleich bleibenden Netzkosten dann aber über eine sinkende Verbrauchsmenge finanziert werden müssen, wird der Grundpreis zur Deckung der Fixkosten steigen müssen.
»Versorgungssicherheit als Prüfstein für die Energiewende«
-196584-4064000Kommunen haben frühzeitig auf dezentrale, innovative Effizienztechnologien wie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gesetzt. Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sind die Kommunen gefordert, einen hohen KWK-Anteil an der Energieerzeugung sicherzustellen, um so einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Hierfür benötigen die Kommunen und die kommunalen Unternehmen jedoch langfristige Planungs- und Investitionssicherheit.
 
Dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kommt bei der Energiewende eine wichtige Rolle zu. Die hohe Effizienz der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung bei gleichzeitig sehr großer Flexibilität hinsichtlich ihrer Anlagengröße und Einsatzart macht die Kraft-Wärme-Kopplung zu einem hervorragend geeigneten Verfahren für eine dezentrale Energieerzeugung. Durch die Nutzung vor Ort vermindern sich die Energieverluste, die ansonsten bei der Verteilung von Strom und Fernwärme auftreten. Dies verbessert die Energieeffizienz der KWK zusätzlich. 
Mit Gesamtwirkungsgraden von 90 Prozent und mehr sowie einem entsprechend geringeren CO2-Ausstoß je erzeugter und genutzter Kilowattstunde Strom und Wärme trägt die KWK zu Ressourcen- und Klimaschutz bei. KWK-Anlagen lassen sich häufig schnell an veränderte Betriebsbedingungen anpassen. Daher bietet die KWK als steuerbare Ergänzung zu den fluktuierenden erneuerbaren Energien (Wind, Fotovoltaik) ein hohes Maß an Versorgungssicherheit.
Um diese Versorgungssicherheit auch künftig in dem gebotenen Umfang gewährleisten zu können, bedarf es eines erheblichen Ausbaus der derzeit bestehenden KWK-Kapazitäten. Allerdings fehlte es in der Vergangenheit am notwenigen Anreiz für den Bau neuer KWK-Anlagen. Eine attraktive Investitionsförderung muss daher stets im Fokus des KWK-Gesetzes stehen. Auch das Energiemarktdesign muss – anders als heute – so ausgestaltet sein, dass der Bau und Betrieb hocheffizienter gasgetriebener KWK-Anlagen nicht benachteiligt wird. Doch nicht nur der Bau neuer, sondern auch der Erhalt und die Modernisierung der bestehenden Anlagen müssen in Zukunft besser gefördert werden, gerade auch für kleinere Anlagen. Die Betreiber von KWK-Anlagen benötigen eine langfristige Planungssicherheit.
 
»Einbindung der Bürgerschaft in den Ausbau der Erneuerbaren«
-11176018060600
Die Energiewende erfordert den raschen Ausbau einer dezentralen Energieversorgung. Dieser Ausbau kann nur mit, nicht gegen den Willen der Bürgerschaft erfolgen. Eine frühzeitige, umfassende und transparente Einbindung der Bürgerschaft in Entscheidungsprozesse ist dabei unerlässlich und fördert die Akzeptanz der jeweiligen Vorhaben.
 
Mit der Abkehr von großen zentralen Kraftwerken der fossilen Energieträger hin zu der Errichtung zahlreicher Solar-, Windkraft- und Biomassekraftwerke muss notwendigerweise eine Dezentralisierung von Energiegewinnungs- und Energieversorgungsstrukturen einhergehen. Mit diesem Umstand allerdings ist die Belastung des Außenbereichs bzw. der Kulturlandschaft mit Kraftwerken untrennbar verbunden. Um entsprechende Anlagen errichten zu können, ist eine Flächenverfügbarkeit erforderlich, die die Akzeptanz der Eigentümer und der lokalen Bürgerschaft sowie der Kommunen voraussetzt.
Zwar bestehen bauplanungsrechtliche und umweltrechtliche Grundlagen und Voraussetzungen auch (weitgehend) ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Kommunen. Eine realistische, politisch und rechtlich sinnvolle sowie wirtschaftlich tragfähige Projektplanung und -realisierung von Windenergieanlagen braucht jedoch Rückhalt und Zustimmung vor Ort.
Dabei führt der fortschreitende Ausbau z.B. von Windkraftanlagen dazu, dass betroffene Kommunen und Grundstückseigentümer sowie Einwohner der jeweiligen Kommunen an Planungsprozessen oder wirtschaftlichen Gewinnen beteiligt werden wollen. Mit Blick auf die Folgen des Windkraftausbaus auf die örtliche Gemeinschaft ist auch der Wunsch der Betroffenen, einige Windenergieanlage selbst zu betreiben, konsequent und nachvollziehbar. Beteiligungsmodelle sind auch beim Ausbau von anderen Anlagen der erneuerbaren Energien denkbar.
Angesichts dieser Umstände liegt die Idee nahe, eine gesetzliche Grundlage für die Partizipation an dem Betrieb von Windenergieanlagen durch Betroffene zu schaffen, wobei die Entscheidung über »Ob« und »Wie« der Beteiligung bei den betroffenen Kommunen liegen muss. Ziel wäre letztlich die bessere und einfachere Durchführung von Windenergieprojekten im Einklang mit lokalen Belangen. Projektrelevante Widerstände könnten damit überwunden werden.
 
 
 
 
 
 
-11176036653900»Ein Energiemarktdesign für einen modernen Energiemarkt«
Die Kommunen und deren Unternehmen leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, indem sie flexibel einsatzbare Kapazitäten bereithalten. Wenn der Anteil der Erneuerbaren weiterhin steigt, bedarf es aufgrund der zunehmenden Volatilität der Erzeugung gesicherter Kapazitäten, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Um einen rentablen Betrieb von flexibel einsetzbaren Kraftwerken und anderen Flexibilitätsoptionen wie Speichern zu ermöglichen, bedarf es einer Anpassung des Energiemarktdesigns in Richtung eines Kapazitätsmarktes.
 
Die Zukunft des Energiesystems und insbesondere dessen wirtschaftlichen Parameter hängen maßgeblich vom zukünftigen Energiemarktdesign ab. Es soll Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit, Umweltgerechtigkeit, Wettbewerb, Transparenz sowie europäische Integration miteinander in Einklang bringen. Hierfür bedarf es dringend eines neuen Energiemarktdesigns. Das heutige System vermag diese Ansprüche nicht mehr zu erfüllen, da insbesondere der Betrieb jener Kraftwerke nicht rentabel ist, welche die Versorgungssicherheit gewährleisten sollen. Energie wird heute nach verkaufter Kilowattstunde vergütet. Nicht gehandelt wird dahingegen die für die Versorgungssicherheit unabdingbare Bereithaltung von Kraftwerksleistung, die dann abgerufen werden kann, wenn Wind und Sonne nicht genug Strom liefern. Aber auch die fehlenden Anreize für Investitionen in eine flexiblere Erzeugung, Flexibilitätsoptionen wie Speicher, wie auch die zunehmende Interaktion zwischen Stromerzeugung und Verbrauch müssen in einem neuen Energiemarktdesign berücksichtigt und korrigiert werden.
Das BMWi hat sich mittlerweile offiziell für einen Strommarkt 2.0 mit einer Kapazitätsreserve entschieden. Dieser sogenannte Strommarkt 2.0 sieht vor, dass ausschließlich die tatsächlich produzierte Energie gehandelt wird – der sogenannte Energy Only Markt. Lediglich eine kleine Reserve soll im neuen Strommarkt 2.0 als Absicherung für die Versorgungssicherheit definiert und entsprechend vergütet werden.
Die kommunalen Unternehmen betreiben jedoch eine Vielzahl von Anlagen, vorwiegend KWK-Anlagen sowie Gaskraftwerke, die sich im aktuellen und künftigen Markt nicht refinanzieren können. Aus unserer Sicht muss das zukünftige Energiemarktdesign an die veränderten Rahmenbedingungen der dezentraler werdenden Energieversorgung angepasst werden. Kraftwerke, die gesicherte Leistung bereitstellen können, wie KWK-Anlagen, aber zum Beispiel auch Biogasanlagen, müssen aus diesem Grund für die Bereithaltung gesicherter Kapazitäten honoriert werden. Hierfür bedarf es eines Kapazitätsmarktes.
 
-111760381000Verteilung
 
-11176040876300»Kommunalfreundliche Ausgestaltung der Konzessionsvergabe«
Die Energieversorgung gehört zu den Kernaufgaben einer kommunalen Daseinsvorsorge. Die Rekommunalisierung bzw. Gründung neuer Stadtwerke sind elementare Voraussetzung für eine gelingende Energiewende mit einer dezentralen Energieversorgung. Hierfür benötigen die Kommunen Rechtssicherheit und Systementscheidungshoheit bei der Konzessionsvergabe.
 
Bei Netzübernahmen im Strom- und Gasbereich müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beachtet werden. Danach muss die Konzessionsvergabe zunächst einmal diskriminierungsfrei erfolgen. Allerdings hat die Rechtsprechung des BGH und der nachgeordneten Gerichte in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Konzessionsvergabe für die Kommunen mittlerweile mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten behaftet ist. Daher ist aus Sicht von Städtetag und VKU eine Novellierung der Konzessionsvergabe dringend erforderlich. Der Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung muss dabei ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden. Die Kommune muss bei der Auswahl der Unternehmen neben energiewirtschaftlichen Zielen auch die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in die Entscheidung einbeziehen können. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe bei der Konzessionsvergabe Berücksichtigung finden.
Das Energiewirtschaftsrecht trifft derzeit keine klare Regelung zur Netzbewertung; vorausgesetzt wird lediglich, dass das Netz dem neuen Energieversorgungsunternehmen „gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung“ zu überlassen ist. Die Rechtsprechung des BGH sowie die Empfehlungen von BKartA und BNetzA sind inzwischen jedoch eindeutig – als Preis ist nicht der Sachzeitwert, sondern der in der Regel weitaus niedrigere Ertragswert heranzuziehen. Eine entsprechende Regelung ist aus Gründen der Rechtsklarheit dringend erforderlich.
Auch die Herausgabe der netzrelevanten Daten bedarf einer eindeutigen Regelung. Es wird vorgeschlagen, dass der Konzessionär die netzrelevanten Daten jederzeit auf Wunsch der Kommune zur Verfügung zu stellen hat. Die Normierung einer Rügeverpflichtung würde verhindern, dass sich – wie heute der Fall – Altkonzessionäre noch Jahre später auf Fehler im Konzessionsverfahren berufen und so die Netzübergabe hinauszögern oder gar verhindern können. Und während sich der Streit um die Netzübergabe teilweise über Jahre hinzieht, stellt der Altkonzessionär oftmals ein Jahr nach Ablauf des ursprünglichen Konzessionsvertrags die Zahlung von Konzessionsabgaben ein, obwohl er selbst die Verzögerung der Netzübergabe verursacht. Diese Schieflage muss beseitigt werden; die Konzessionsabgabe muss bis zur Netzübergabe weiterbezahlt werden.
-11176039024400»Transparenz beim Übertragungsnetzausbau«
Die Energiewende ist in vollem Gange, 2022 werden die letzten Atomkraftwerke vom Netz gegangen sein. Das erforderliche Maß an Versorgungssicherheit wird in Zukunft nur mit einem flächendeckenden Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze zu gewährleisten sein. Eine frühzeitige Einbindung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger muss dabei sichergestellt sein; nur so kann eine Verbesserung der Akzeptanz durch die Kommunen und ihre Bevölkerung erreicht werden.
 
Die Energiewende bringt einen Umbau der Erzeugungslandschaft mit sich, der sich weiter beschleunigen wird. Im Jahr 2050 sollen nach den Zielen der Bundesregierung 80 % des Stroms in Deutschland aus regenerativen Quellen stammen. Dies führt dazu, dass immer größere Mengen erneuerbarer Energien in das Stromnetz eingebunden und im Falle zunehmender Distanz zwischen Erzeugungsort und Verbrauchsstätte über lange Strecken transportiert werden müssen. Gelingen wird das nur durch einen bedarfsgerechten Ausbau der Übertragungs- und der Verteilnetze. Dabei ist hervorzuheben, dass Netzoptimierung und Netzverstärkung stets Vorrang vor dem Ausbau der Stromnetze haben. Die erfolgreiche Entwicklung einer zukunftsfähigen Strominfrastruktur liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse.
Nach Überzeugung von Städtetag und VKU kann der Netzausbau nur im Zusammenwirken aller Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft gelingen. Die Akzeptanz stellt dabei eine der Schlüsselfaktoren für zügigen Netzausbau dar. Eine frühzeitige und umfassende Information und der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern bei der Planung und Umsetzung des Netzausbaus sind dabei unverzichtbar. Sobald die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen ihrer Planungen potentielle Betroffenheiten erkannt haben, sind sie aufgefordert, den Kommunen ein aktives Mitwirkungsangebot zu unterbreiten. Erforderlich ist ein umfassender, transparenter und frühzeitiger Dialog mit der Öffentlichkeit zu Trassenkorridoren und zur Optimierung von Trassen und Standorten für Anlagen des Netzes durch die Übertragungsnetzbetreiber.
Dazu gehören insbesondere eine für alle Seiten zufriedenstellende Bürgerinformation über laufende und zukünftige Projekte des Netzausbaus, informelle Dialogverfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern vor den gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren, sowie Lösungswege aus Interessenkonflikten zwischen konkurrierenden Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes, des Wohnumfeldschutzes in Städten und Gemeinden, der Bauleitplanung, der gemeindlichen Planungshoheit und den städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten mit dem notwendigen Infrastrukturausbau (inklusive rechtlich und sachlich geeigneter Kompensationen für Eingriffe).
-11176038544500»Digitalisierung der Energiewirtschaft«
Die Kommunen und deren Unternehmen sind in vielfältiger Form von der Digitalisierung betroffen. Wenn die Digitalisierung Vorteile für die Bürgerschaft mit sich bringen soll, bedarf es einer führenden Stellung vertrauenswürdiger, kommunaler Unternehmen. Hierfür muss der Kommunalwirtschaft aber ein fairer Wettbewerb zugestanden werden.
 
Viele Aufgaben wie beispielsweise der Netzbetrieb, die wachsende Verantwortung bei der Systemstabilität und insbesondere die Integration der stetig wachsenden erneuerbaren Erzeugungsanlagen sowie zur Erfüllung der Vorgaben bei der Umsetzung der Geschäftsprozesse bei der Marktkommunikation oder bei dem Abrechnungswesen sind ohne Informationstechnik heute nicht mehr vorstellbar. Das Energiesystem der Zukunft wird mit seiner zunehmenden Anzahl an Prosumern und der damit verbundenen Dezentralisierung hohe Anforderungen an das Energie- und Netzmanagement stellen und eine verstärkte und automatisierte Kommunikation zwischen Prosumern und Netzbetreiber erforderlich machen. Überdies gibt es eine zunehmende Nachfrage nach IT-basierten Produkten wie Smart Home. Auch für Einsparungen beim Energieverbrauch und den intelligenten Stromnetzen – den Smart Grids – spielt Digitalisierung eine entscheidende Rolle. Es hat sich gezeigt, dass die Digitalisierung bereits in kürzester Zeit zu einer erheblichen Datensammlung geführt hat und sich dies künftig sogar noch verstärken wird. Kommunale Unternehmen sind für dieses Geschäftsmodell die prädestinierten Anbieter, da sie deutlich vertrauenswürdiger sind als so mancher global agierender Konzern. Mit den demokratisch legitimierten Bürgermeistern und Gemeinderäten als Mitglieder der Aufsichtsräte werden diese Geschäftsmodelle bei kommunalen Unternehmen viel mehr die Handschrift des Kundeninteresses tragen als bei rein profitorientierten Konzernen.
Mit der Digitalisierung gehen steigende Anforderungen an die Mitarbeiter der kommunalen Unternehmen einher, beispielsweise im Bereich Datenschutz. Die Kommunalwirtschaft wird sich dem stellen. Die Vorschriften zur IT- und Datensicherheit oder zum Wettbewerbsrecht dürfen aber nicht dazu führen, dass die kommunalen Unternehmen auf dem Markt keine Chance mehr gegen die Digitalriesen haben. Dies gilt insbesondere für die vielen kleinen kommunalen Stadt- und Gemeindewerke, welche hierbei nicht überfordert werden dürfen. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung muss noch verstärkt darauf hingewiesen werden, dass es ohne schnelle Internetverbindungen keine Digitalisierung geben wird. Gerade hier sind die Kommunen mit ihren Unternehmen Vorreiter, weil sie vielerorts den Breitbandausbau vorantreiben. Die Politik muss daher auch in Zukunft die notwendigen Fördermittel bereitstellen, die von den Kommunen und ihren Unternehmen abgerufen werden können.
-11176035623500»Die Anreizregulierungsverordnung als Motor für Investitionen«
Die Ortsverteilnetze leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, da diese – entgegen ihrem ursprünglichen Zweck – einen Großteil der erneuerbaren Energien einspeisen. Wenn der Anteil der Erneuerbaren auch weiterhin steigen soll, müssen die Ortsverteilnetze zu intelligenten Netzen, sogenannten Smart Grids, ausgebaut werden. Zum Ausbau der Ortsverteilnetze benötigen die Verteilnetzbetreiber eine Anpassung der Anreizregulierung, um die notwendigen Anreize für Investitionen zu schaffen.
 
Die Energiewende führt zu einer zunehmenden Dezentralisierung des Energiesystems. Mittlerweile ist in den Ortsverteilnetzen mehr Erzeugungskapazität angeschlossen als an den Übertragungsnetzen, wobei sich dieser Trend mit dem steigenden Anteil der erneuerbaren Energien fortsetzen wird. Die Verteilnetze waren ursprünglich aber – wie der Name schon sagt – für die Verteilung und nicht für die Einspeisung des Stroms gedacht. Die Energiewende macht mit ihrer Dezentralisierung des Energiesystems einen Umbau und eine Modernisierung der Verteilnetze notwendig. Der heutige Regulierungsrahmen setzt für die hierfür dringend erforderlichen Investitionen allerdings keine ausreichenden Anreize. Zur Verbesserung der Investitionsbedingungen für die Verteilnetzbetreiber muss der Zeitverzug als entscheidende Schwachstelle in der Anreizregulierung beseitigt werden.
Seitens der Landesregulierer wurde hierfür das Modell einer Investitionskostendifferenz (IKD) entwickelt, welches eine bessere Ausgewogenheit zwischen Investitions- und Effizienzanreizen herstellen würde. Daraus würde der Vorteil entstehen, dass mit diesem Modell nicht nur der Zeitverzug für Investitionen für die Betreiber der kommunalen Verteilnetze beseitigt wird, sondern sinkende Kosten der Verteilnetzbetreiber an die Verbraucher zeitnah weitergegeben werden können. Eine preiswerte und damit bürgernahe Energieversorgung ist eine wichtige Angelegenheit der Kommunen. Kommunalen Unternehmen als Verteilnetzbetreibern eröffnet das IKD-Modell eine ausreichende Flexibilität sowohl für die unterschiedlichen Investitionserfordernisse für den Umbau als auch für die Bestandsoptimierung der Verteilnetze. Volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht dadurch, dass durch den bedarfsorientierten Umbau der Verteilnetze hin zu intelligenten Netzen die bis 2050 anfallenden Kosten gegenüber dem konventionellen Ausbau um die Hälfte auf rund 14 Milliarden Euro reduzieren lassen.
 
 
-17780-1379300Verbrauch
 
 
»Maßvolle Energieeffizienz zur Schonung von Umwelt und Finanzen«
-11176014870800
Die Kommunen investieren hohe Geldbeträge in die energetische Sanierung von öffentlichen Liegenschaften, die kommunalen Unternehmen sind hierbei kompetente Dienstleister für die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger. Auch in den kommenden Jahren werden wir diese Leistungen aus Verantwortung gegenüber der Umwelt und den öffentlichen Finanzen erbringen. Bestimmungen und Maßnahmen zur Energieeffizienz sollten da umgesetzt werden, wo es die größten Einsparpotentiale gibt und sich Investitionen schnell amortisieren.
 
Die Energiewende beinhaltet nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien. Verschiedene Programme aller politischen Ebenen wie beispielsweise das »Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes Baden-Württemberg« (IEKK) sehen auch eine Steigerung der Energieeffizienz vor. Kommunen sparen durch die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften Energie und damit gegebenenfalls auch Geld ein und sind damit Vorbild auch für die Bevölkerung. Für kommunale Unternehmen ergeben sich hierbei Geschäftsmodelle wie Energieberatung oder Contracting-Angebote. Für die Weiterentwicklung im Bereich der Energieeffizienz müssen die Kommunen und kommunalen Energieversorger die maßgeblichen Akteure sein, nicht zuletzt deshalb, weil die Vermittlung der energiepolitischen Ziele ebenso am besten vor Ort in den Kommunen erbracht werden können wie die Lösung von lokalen Interessenkonflikten.
Die Kommunen in Baden-Württemberg unterstützen die europäischen und globalen Energieeffizienzziele. Die Entscheidung, welche Maßnahmen hierfür geeignet sind, können aber am besten vor Ort getroffen werden, da die Ausgangslagen – auch global gesehen – sehr unterschiedlich sind. Vor diesem Hintergrund sind weitere Verschärfungen der Energieeffizienzziele kritisch zu hinterfragen, wenn der hierfür erforderliche Mitteleinsatz nicht in Relation zu den zu erwartenden Energie- und damit CO2-Einsparungen steht.
Damit die bestehenden Effizienzpotenziale gehoben werden können, sind weitere erhebliche Anstrengungen notwendig. Es ist daher erforderlich, dass alle Akteure im Energiedienstleistungsmarkt gleich behandelt werden und somit auch den gleichen Zugang zu den relevanten Fördermitteln erhalten und in der Konsequenz auch auf den entsprechenden Beraterbörsen gelistet werden. Diese Gleichstellung gibt es bislang nicht: Kommunale Energieversorgungsunternehmen sind derzeit bei einer Vielzahl von Fördermittel nicht antragsberechtigt, da sie als „nicht-unabhängige Energieberater“ klassifiziert werden.
 
 
-11176040104400»Kommunalfreundliche Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren«
Die Kommunen nutzen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen erneuerbare Energien, um durch Reduzierung der CO2-Emissionen einen lokalen Beitrag zu Klimaschutz zu leisten und um Energiekosten einzusparen. Eine Weiterentwicklung des EEG muss gewährleisten, dass sowohl die Eigennutzung als auch die Einspeisung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms für die Städte weiterhin wirtschaftlich ist.
 
Die Kommunen setzen erneuerbare Energien auf verschiedene Weise im Stadtgebiet ein. Dies geschieht etwa bei der Errichtung neuer Quartiere, die die Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigen. Vielfach werden die Dachflächen kommunaler Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt, Windenergieanlagen gewinnen in zunehmendem Maße an Bedeutung.
Durch die Einspeisung des durch den Einsatz erneuerbarer Energien erzeugten Stroms in das Stromnetz konnten die Kommunen über die EEG-Vergütung teilweise die Investitionskosten refinanzieren. Durch die Absenkung der Einspeisevergütung hat sich die Situation gerade im Bereich der Photovoltaik (PV) wesentlich verändert. Die Einspeisung des produzierten PV-Stroms hat gegenüber der Eigennutzung erheblich an Attraktivität verloren. Aber auch der Eigenverbrauch von EEG-Strom ist infolge der teilweisen Einbeziehung von Neuanlagen in die EEG-Umlage durch die EEG-Reform 2014 nicht mehr so attraktiv wie früher. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass sich der Trend zum Eigenverbrauch fortsetzt und die Abgaben- und Umlagenlast derjenigen Verbraucher, die faktisch nicht die Möglichkeit der Eigenerzeugung haben, entsprechend steigt. Aus Sicht der Kommunalwirtschaft muss hierbei jedoch gewährleistet werden, dass besonders nachhaltige und energiewirtschaftlich sinnvolle Erzeugungskonzepte (insbesondere KWK, Klärgas, Deponiegas) wirtschaftlich betrieben werden können.
Bei der Eigenstromerzeugung aus neu in Betrieb genommenen Anlagen sollte differenziert werden. Für kommunale Anlagen, die ausschließlich zu dem Zweck installiert werden, kommunale Liegenschaften zu versorgen, sollte eine Verpflichtung zur Einbeziehung in die EEG-Umlage entfallen, damit diese energieeffiziente und umweltfreundliche Versorgung wirtschaftlich darstellbar ist. Dasselbe sollte für den Betrieb besonders nachhaltiger und energiewirtschaftlich sinnvoller Erzeugungsanlagen in der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft gelten, z.B. im Bereich der Klär- und Deponiegasnutzung. Um diese nicht übermäßig zu belasten, sollte eine Beteiligung des daraus erzeugten Stroms an der EEG-Umlage 15 Prozent, wie bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes, nicht übersteigen.
 
-11303043050100»Mobilitätskonzepte für die Zukunft«
Die Kommunen halten wichtige Infrastrukturen für alternative Antriebsformen bereit. Um die CO2-Belastung durch den Straßenverkehr zu reduzieren, müssen entsprechende Angebote erweitert werden. Wenn Fahrzeuge auf Basis alternativer Antriebe einen steigenden Beitrag zur CO2-Reduktion leisten sollen, bedarf es einer diskriminierungsfreien politischen Unterstützung aller Technologien.
 
Infolge der politischen Beschlüsse zur Reduktion von CO2-Emmissionen und dem auch damit verbundenen Ausbau der erneuerbaren Energien gewinnen alternative Mobilitätskonzepte eine zunehmende Bedeutung. Während die Kommunen und kommunale Unternehmen schon seit jeher attraktive und vor allem im urbanen Raum unverzichtbare Angebote im ÖPNV unterbreiten, muss im Zuge der Energiewende auch der Individualverkehr stärker in den Fokus rücken. Die Kommunen sowie die kommunalen Energieversorger sind deshalb bereits seit Jahren im Bereich der alternativen Antriebe aktiv und bieten wichtige Infrastrukturdienstleistungen an. Als lokale Akteure haben sie Ortskenntnisse und können so optimal auf den lokalen Bedarf reagieren. Hinzu kommt, dass die kommunalen Netzbetreiber mit ihrem technischen Know-how der ideale Akteur für einen Ausbau der notwendigen Infrastruktur sind. Die kommunalen Unternehmen sind prädestinierte Dienstleister bei Aufbau, Service oder der Integration von Lade- und Tankinfrastrukturen in smarte Energiesysteme. Dementsprechend haben diese gemeinsam mit den Kommunen unzählige Ladepunkte sowie Erdgastankstellen errichtet.
Während das Angebot konventioneller Tankstellen gerade im ländlichen Raum zusehends ausgedünnt wird, gibt es mittlerweile in vielen Kommunen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Die Elektromobilität kann für kommunale Unternehmen neue Märkte und Geschäftsmodelle erschließen, speziell im Bereich der Ladeinfrastruktur, wie zum Beispiel in kommunal betriebenen Parkhäusern aber auch im Auftrag von Unternehmen und Privatpersonen. Ein großer Anteil der öffentlich zugänglichen Infrastruktureinrichtungen wurde und wird von kommunalen Akteuren errichtet und betrieben. Gemeinsam mit weiteren Partnern können die Kommunen und ihre Energieversorger zum Motor für die Einführung alternativer Antriebe werden. Leider fehlt bei der Erdgasmobilität die notwendige Unterstützung durch die Politik, obwohl kommunale Unternehmen in den vergangenen Jahren hohe Beträge in ein gut ausgebautes Netz an Erdgastankstellen investiert haben.
Die Kommunen und die kommunalen Unternehmen sind jedoch nicht nur beim Ausbau der Infrastruktur Vorreiter. Unzählige Fahrzeuge in den kommunalen Fuhrparks werden auf Basis von Elektro- oder Erdgasmotoren bewegt, Tendenz steigend.
 
-111760381000Impressum
 
Städtetag Baden-Württemberg e.V.
Königstraße 2, 70173 Stuttgart
Postfach 10 43 61, 70038 Stuttgart
Telefon: 0711 22 921 -0
Telefax: 0711 22 921 -42 /-27
E-Mail: post@staedtetag-bw.de
Homepage: www.staedtetag-bw.de
 
 
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Landesgruppe Baden-Württemberg
Königstraße 4, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 – 22 93 17-70
Telefax: 0711 – 22 93 17-99
E-Mail: lg-bw@vku.de
Homepage: www.vku.de
 
 
Bildnachweis: VKU
 
 
 
 
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2235806128728Thesen zur kommunalen
Energiewirtschaft 2016
00Thesen zur kommunalen
Energiewirtschaft 2016
4465320-83756500-9525-836930