-153670193040Energiewirtschaft
Energie
Thesen
Erzeugung
Wärmewende
Energiewende
CO2-Einsparungen
Kraft-Wärme-Kopplung
Rückhalt
Strom
Erdgas
Versorgung
Umwelt
KWK-Anlagen
Bevölkerungsrückgang
Klimawandel
Temperaturen
Energieeffizienz
Netzkosten
Entscheidungsprozess
Energieträger
Windkraft
Flächenverfügbarkeit
Kommunen
Energiemarktdesign
Speicher
Wettbewerb
Verteilung
Daseinsvorsorge
Stadtwerke
Rechtssicherheit
Transparenz
2022
Digitalisierung
Fair
Ortsverteilnetze
Smart Grids
Verbrauch
Investitionen
EEG
Energiewirtschaft
Energie
Thesen
Erzeugung
Wärmewende
Energiewende
CO2-Einsparungen
Kraft-Wärme-Kopplung
Rückhalt
Strom
Erdgas
Versorgung
Umwelt
KWK-Anlagen
Bevölkerungsrückgang
Klimawandel
Temperaturen
Energieeffizienz
Netzkosten
Entscheidungsprozess
Energieträger
Windkraft
Flächenverfügbarkeit
Kommunen
Energiemarktdesign
Speicher
Wettbewerb
Verteilung
Daseinsvorsorge
Stadtwerke
Rechtssicherheit
Transparenz
2022
Digitalisierung
Fair
Ortsverteilnetze
Smart Grids
Verbrauch
Investitionen
EEG
-20867927265100
58210041382766Thesen des Städtetags Baden-Württemberg
und der VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg zur kommunalen
Energiewirtschaft
-11176047151000
Vorwort
»Die Verwaltung als Leistungsträger«
– mit diesem Buch führte Ernst Forsthoff den
Begriff der Daseinsvorsorge 1938 in das Staatsrecht ein. Die Kommunen als
unterste Verwaltungseinheit stellen dabei das Zentrum dar. Leistungen als
öffentliche Güter sind aber auch einem Wandel
unterzogen. Wer noch vor zwanzig Jahren an kommunale Aufgaben dachte, hatte
meistens die Kindergärten, den Schulhausbau, die Feuerwehr,
Bebauungspläne oder das Freibad im Blick. Die Energieversorgung
wurde eher unauffällig von großen regionalen oder
überregionalen Energieversorgern oder auch vom eigenen Stadtwerk
sichergestellt. Der Strom kam aus der Steckdose, der Kunde hieß
noch „Bezieher“, Diskussionen gab es kaum.
Mit der Energiewende, bedingt aber auch durch die Liberalisierung der
Energiemärkte sowie den jüngsten Trend zur
Digitalisierung rückt die Energieversorgung zunehmend in den Fokus
der Kommunen und ihrer Bürger. Schlagworte wie
Rekommunalisierung, Dezentralisierung, Eigenstromverbrauch, energetische
Sanierung oder auch der Breitbandausbau fanden rasch den Weg ins Vokabular der
Verantwortlichen auf kommunaler Ebene. War die „alte
Energiewelt“ noch von einer vergleichsweise geringen
Regelungsdichte geprägt, sind heute schon selbst in kleineren
Stadtwerken mehrere Mitarbeiter mit Rechts- und Regulierungsfragen befasst.
Hinzu kommt, dass auf allen Ebenen der Politik Klimaziele und damit
zusammenhängend ambitionierte Ausbauziele für die
Erneuerbaren formuliert werden. Diese energiepolitischen Zielsetzungen haben
erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Energiesystem: neue Anlagen zur
Stromerzeugung müssen gebaut, Stromnetze um- und ausgebaut,
Wärmenetze installiert und neue Dienstleistungen wie etwa
Contracting auf den Markt gebracht werden.
Die Kommunen und deren Unternehmen sind von den dramatischen
Umbrüchen in der Energiewirtschaft in vielfältiger
Form betroffen. Plötzlich wird ein großer Teil des
Stroms dezentral, auch von den Bürgern selbst erzeugt und in die
Verteilnetze eingespeist, Verbraucher werden anspruchsvoller und Anwohner
kritischer. Mancherorts geraten Stadtwerke in wirtschaftliche Schwierigkeiten,
weil der Strom der eigenen Kraftwerke durch Preisverfall an den
Börsen beziehungsweise das Energiemarktdesign an Wert verliert. So
können sie nicht mehr die gewohnten Gewinne an die kommunalen
Haushalte abführen, was wiederum Auswirkungen auf die anderen
kommunalen Aufgaben hat.
Der Städtetag Baden-Württemberg sowie die
VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg sehen sich vor dem Hintergrund
der beschriebenen Tendenzen in der Pflicht, die Themen und Anliegen der
kommunalen Energiewirtschaft in den Fokus der Aufmerksamkeit zu
rücken. Das vorliegende Thesenpapier soll aktuelle wie
künftige Anforderungen an die kommunale Energiewirtschaft
herausstreichen. Das Papier richtet sich an die
Entscheidungsträger aller politischen Ebenen, an die Akteure in
Energiewirtschaft, Handwerk und Gewerbe, aber auch an die Wissenschaft und die
interessierte Öffentlichkeit einschließlich der
Medien. Es soll aufzeigen, weshalb die Kommunen unverzichtbar für
das Gelingen der Energiewende sind.
Aufgrund des stetigen Wandels der Branche beabsichtigen wir, das Papier
jährlich fortzuschreiben und zu aktualisieren. Es wird
regelmäßig zu Jahresbeginn in einer aktualisierten
Form neu veröffentlich werden.
Gudrun Heute-Bluhm Dr. Tobias Bringmann
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Geschäftsführer der
des Städtetages Baden-Württemberg VKU-Landesgruppe
Baden-Württemberg
-9146226800Inhalte
-9781322400Erzeugung
Die Wärmewende als Zugpferd der Energiewende 6
Versorgungssicherheit als Prüfstein für die
Energiewende 7
Einbindung der Bürgerschaft in den Ausbau der Erneuerbaren 8
Ein Energiemarktdesign für einen modernen Energiemarkt 9
-9781-32200Verteilung
Kommunalfreundliche Ausgestaltung der Konzessionsvergabe 11
Transparenz beim Übertragungsnetzausbau 12
Digitalisierung der Energiewirtschaft 13
Die Anreizregulierungsverordnung als Motor für Investitionen 14
-22225952500Verbrauch
Maßvolle Energieeffizienz zur Schonung von Umwelt und Finanzen 16
Kommunalfreundliche Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren 17
Mobilitätskonzepte für die Zukunft 18
-9146226800Erzeugung
-72962671400
-11362139024400»Die Wärmewende als Zugpferd der
Energiewende«
Weit verbreitete kommunale Gas- und Wärmenetze versorgen die
Menschen sicher und umweltfreundlich mit Wärme. Mithilfe
zukunftsfähiger Konzepte können im
Wärmebereich weitere CO2-Einsparungen erzielt werden. Wenn die
Wärmewende als wichtiges Element der Energiewende gelingen soll,
müssen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit ihren
Wärmenetzen endlich wieder wirtschaftlich sein, gleichzeitig
dürfen Gasanwendungen und -netze aber nicht in Frage gestellt
werden.
Als Antwort auf die Ölkrise in den 1970er-Jahren wurde in
Deutschland ein flächendeckendes Erdgasnetz geschaffen. Man wollte
seinerzeit die Abhängigkeit von arabischem Öl
verringern und ersetzte daher sukzessiv Ölheizungen durch
Gasheizungen. Heute umfasst das Erdgasnetz in Deutschland rund 520.000
Kilometer, in nahezu jeder Kommune bietet der kommunale Energieversorger
Erdgasanschlüsse an. Ein erheblicher Anteil der CO2-Emmissionen
entfällt auf den Wärmesektor. Als umweltfreundlicher
Energieträger ist Erdgas deshalb ein wichtiger Bestandteil der
Energiewende, da sich dieses durch niedrige CO2-Emissionen und hohe
Wirkungsgrade bei technischen Anwendungen wie der
Kraft-Wärme-Kopplung auszeichnet. Doch nicht nur in Hinblick auf
die Umwelt, sondern auch volkswirtschaftlich ist es sinnvoll, bestehende und
bezahlte Gasnetze kontinuierlich zu nutzen und eine sichere und
umweltfreundliche Wärmeversorgung durch Erdgas zu
gewährleisten.
Gleichwohl werden Wärmenetze eine zunehmende Bedeutung bei der
Wärmeversorgung der Zukunft haben. Viele Kommunen und kommunale
Unternehmen betreiben KWK-Anlagen, mit welchen nicht nur Strom, sondern auch
Wärme für öffentliche Liegenschaften,
Gewerbeeinheiten oder ganze Quartiere erzeugt wird. Da hierbei Nutzungsgrade
von bis zu über 90 Prozent erzielt werden können, ist
diese Form der Wärmegewinnung besonders umweltfreundlich. Durch
die derzeitigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen die
Gestehungskosten vieler KWK-Anlagen mittlerweile über den
Großhandelspreisen für Strom, weshalb ein Ausbau der
Wärmenetze derzeit wirtschaftlich nicht attraktiv ist. Ebenso muss
berücksichtigt werden, dass durch den
Bevölkerungsrückgang speziell in
ländlichen Gegenden sowie durch die mit dem Klimawandel
einhergehenden steigenden Temperaturen der Wärmebedarf vielerorts
sinken wird. Hinzu kommen Energieeffizienzmaßnahmen, die den
Energiebedarf weiter reduzieren. Weil die gleich bleibenden Netzkosten dann
aber über eine sinkende Verbrauchsmenge finanziert werden
müssen, wird der Grundpreis zur Deckung der Fixkosten steigen
müssen.
»Versorgungssicherheit als Prüfstein für
die Energiewende«
-196584-4064000Kommunen haben frühzeitig auf dezentrale,
innovative Effizienztechnologien wie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
gesetzt. Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sind die Kommunen
gefordert, einen hohen KWK-Anteil an der Energieerzeugung sicherzustellen, um
so einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.
Hierfür benötigen die Kommunen und die kommunalen
Unternehmen jedoch langfristige Planungs- und Investitionssicherheit.
Dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kommt bei der
Energiewende eine wichtige Rolle zu. Die hohe Effizienz der gekoppelten Strom-
und Wärmeerzeugung bei gleichzeitig sehr großer
Flexibilität hinsichtlich ihrer
Anlagengröße und Einsatzart macht die
Kraft-Wärme-Kopplung zu einem hervorragend geeigneten Verfahren
für eine dezentrale Energieerzeugung. Durch die Nutzung vor Ort
vermindern sich die Energieverluste, die ansonsten bei
der Verteilung von Strom und Fernwärme auftreten. Dies
verbessert die Energieeffizienz der KWK
zusätzlich.
Mit Gesamtwirkungsgraden von 90 Prozent und mehr sowie einem entsprechend
geringeren CO2-Ausstoß je erzeugter und genutzter Kilowattstunde
Strom und Wärme trägt die KWK zu Ressourcen- und
Klimaschutz bei. KWK-Anlagen lassen sich häufig schnell an
veränderte Betriebsbedingungen anpassen. Daher bietet die KWK als
steuerbare Ergänzung zu den fluktuierenden erneuerbaren Energien
(Wind, Fotovoltaik) ein hohes Maß an Versorgungssicherheit.
Um diese Versorgungssicherheit auch künftig in dem gebotenen
Umfang gewährleisten zu können, bedarf es eines
erheblichen Ausbaus der derzeit bestehenden KWK-Kapazitäten.
Allerdings fehlte es in der Vergangenheit am notwenigen Anreiz für
den Bau neuer KWK-Anlagen. Eine attraktive Investitionsförderung
muss daher stets im Fokus des KWK-Gesetzes stehen. Auch das Energiemarktdesign
muss – anders als heute – so ausgestaltet
sein, dass der Bau und Betrieb hocheffizienter gasgetriebener KWK-Anlagen nicht
benachteiligt wird. Doch nicht nur der Bau neuer, sondern auch der Erhalt und
die Modernisierung der bestehenden Anlagen müssen in Zukunft
besser gefördert werden, gerade auch für kleinere
Anlagen. Die Betreiber von KWK-Anlagen benötigen eine langfristige
Planungssicherheit.
»Einbindung der Bürgerschaft in den Ausbau der
Erneuerbaren«
-11176018060600
Die Energiewende erfordert den raschen Ausbau einer dezentralen
Energieversorgung. Dieser Ausbau kann nur mit, nicht gegen den Willen der
Bürgerschaft erfolgen. Eine frühzeitige, umfassende
und transparente Einbindung der Bürgerschaft in
Entscheidungsprozesse ist dabei unerlässlich und
fördert die Akzeptanz der jeweiligen Vorhaben.
Mit der Abkehr von großen zentralen Kraftwerken der fossilen
Energieträger hin zu der Errichtung zahlreicher Solar-, Windkraft-
und Biomassekraftwerke muss notwendigerweise eine Dezentralisierung von
Energiegewinnungs- und Energieversorgungsstrukturen einhergehen. Mit diesem
Umstand allerdings ist die Belastung des Außenbereichs bzw. der
Kulturlandschaft mit Kraftwerken untrennbar verbunden. Um entsprechende Anlagen
errichten zu können, ist eine
Flächenverfügbarkeit erforderlich, die die Akzeptanz
der Eigentümer und der lokalen Bürgerschaft sowie der
Kommunen voraussetzt.
Zwar bestehen bauplanungsrechtliche und umweltrechtliche Grundlagen und
Voraussetzungen auch (weitgehend) ohne die ausdrückliche
Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Kommunen. Eine
realistische, politisch und rechtlich sinnvolle sowie wirtschaftlich
tragfähige Projektplanung und -realisierung von Windenergieanlagen
braucht jedoch Rückhalt und Zustimmung vor Ort.
Dabei führt der fortschreitende Ausbau z.B. von Windkraftanlagen
dazu, dass betroffene Kommunen und
Grundstückseigentümer sowie Einwohner der jeweiligen
Kommunen an Planungsprozessen oder wirtschaftlichen Gewinnen beteiligt werden
wollen. Mit Blick auf die Folgen des Windkraftausbaus auf die
örtliche Gemeinschaft ist auch der Wunsch der Betroffenen, einige
Windenergieanlage selbst zu betreiben, konsequent und nachvollziehbar.
Beteiligungsmodelle sind auch beim Ausbau von anderen Anlagen der erneuerbaren
Energien denkbar.
Angesichts dieser Umstände liegt die Idee nahe, eine gesetzliche
Grundlage für die Partizipation an dem Betrieb von
Windenergieanlagen durch Betroffene zu schaffen, wobei die Entscheidung
über »Ob« und
»Wie« der Beteiligung bei den betroffenen Kommunen
liegen muss. Ziel wäre letztlich die bessere und einfachere
Durchführung von Windenergieprojekten im Einklang mit lokalen
Belangen. Projektrelevante Widerstände könnten damit
überwunden werden.
-11176036653900»Ein Energiemarktdesign für einen
modernen Energiemarkt«
Die Kommunen und deren Unternehmen leisten schon heute einen wichtigen Beitrag
zur Versorgungssicherheit, indem sie flexibel einsatzbare
Kapazitäten bereithalten. Wenn der Anteil der Erneuerbaren
weiterhin steigt, bedarf es aufgrund der zunehmenden Volatilität
der Erzeugung gesicherter Kapazitäten, um die
Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Um
einen rentablen Betrieb von flexibel einsetzbaren Kraftwerken und anderen
Flexibilitätsoptionen wie Speichern zu ermöglichen,
bedarf es einer Anpassung des Energiemarktdesigns in Richtung eines
Kapazitätsmarktes.
Die Zukunft des Energiesystems und insbesondere dessen wirtschaftlichen
Parameter hängen maßgeblich vom
zukünftigen Energiemarktdesign ab. Es soll Kosteneffizienz,
Versorgungssicherheit, Umweltgerechtigkeit, Wettbewerb, Transparenz sowie
europäische Integration miteinander in Einklang bringen.
Hierfür bedarf es dringend eines neuen Energiemarktdesigns. Das
heutige System vermag diese Ansprüche nicht mehr zu
erfüllen, da insbesondere der Betrieb jener Kraftwerke nicht
rentabel ist, welche die Versorgungssicherheit gewährleisten
sollen. Energie wird heute nach verkaufter Kilowattstunde
vergütet. Nicht gehandelt wird dahingegen die für die
Versorgungssicherheit unabdingbare Bereithaltung von Kraftwerksleistung, die
dann abgerufen werden kann, wenn Wind und Sonne nicht genug Strom liefern. Aber
auch die fehlenden Anreize für Investitionen in eine flexiblere
Erzeugung, Flexibilitätsoptionen wie Speicher, wie auch die
zunehmende Interaktion zwischen Stromerzeugung und Verbrauch
müssen in einem neuen Energiemarktdesign
berücksichtigt und korrigiert werden.
Das BMWi hat sich mittlerweile offiziell für einen Strommarkt 2.0
mit einer Kapazitätsreserve entschieden. Dieser sogenannte
Strommarkt 2.0 sieht vor, dass ausschließlich die
tatsächlich produzierte Energie gehandelt wird –
der sogenannte Energy Only Markt. Lediglich eine kleine Reserve soll im neuen
Strommarkt 2.0 als Absicherung für die Versorgungssicherheit
definiert und entsprechend vergütet werden.
Die kommunalen Unternehmen betreiben jedoch eine Vielzahl von Anlagen,
vorwiegend KWK-Anlagen sowie Gaskraftwerke, die sich im aktuellen und
künftigen Markt nicht refinanzieren können. Aus
unserer Sicht muss das zukünftige Energiemarktdesign an die
veränderten Rahmenbedingungen der dezentraler werdenden
Energieversorgung angepasst werden. Kraftwerke, die gesicherte Leistung
bereitstellen können, wie KWK-Anlagen, aber zum Beispiel auch
Biogasanlagen, müssen aus diesem Grund für die
Bereithaltung gesicherter Kapazitäten honoriert werden.
Hierfür bedarf es eines Kapazitätsmarktes.
-111760381000Verteilung
-11176040876300»Kommunalfreundliche Ausgestaltung der
Konzessionsvergabe«
Die Energieversorgung gehört zu den Kernaufgaben einer kommunalen
Daseinsvorsorge. Die Rekommunalisierung bzw. Gründung neuer
Stadtwerke sind elementare Voraussetzung für eine gelingende
Energiewende mit einer dezentralen Energieversorgung. Hierfür
benötigen die Kommunen Rechtssicherheit und
Systementscheidungshoheit bei der Konzessionsvergabe.
Bei Netzübernahmen im Strom- und Gasbereich müssen
die gesetzlichen Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beachtet
werden. Danach muss die Konzessionsvergabe zunächst einmal
diskriminierungsfrei erfolgen. Allerdings hat die Rechtsprechung des BGH und
der nachgeordneten Gerichte in den vergangenen Jahren dazu
geführt, dass die Konzessionsvergabe für die Kommunen
mittlerweile mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten behaftet ist. Daher ist aus
Sicht von Städtetag und VKU eine Novellierung der
Konzessionsvergabe dringend erforderlich. Der Wahrung der kommunalen
Selbstverwaltung muss dabei ein angemessener Stellenwert
eingeräumt werden. Die Kommune muss bei der Auswahl der
Unternehmen neben energiewirtschaftlichen Zielen auch die Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft in die Entscheidung einbeziehen
können. Darüber hinaus müssen die
Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe bei der Konzessionsvergabe
Berücksichtigung finden.
Das Energiewirtschaftsrecht trifft derzeit keine klare Regelung zur
Netzbewertung; vorausgesetzt wird lediglich, dass das Netz dem neuen
Energieversorgungsunternehmen „gegen Zahlung einer
wirtschaftlich angemessenen Vergütung“ zu
überlassen ist. Die Rechtsprechung des BGH sowie die Empfehlungen
von BKartA und BNetzA sind inzwischen jedoch eindeutig – als
Preis ist nicht der Sachzeitwert, sondern der in der Regel weitaus niedrigere
Ertragswert heranzuziehen. Eine entsprechende Regelung ist aus
Gründen der Rechtsklarheit dringend erforderlich.
Auch die Herausgabe der netzrelevanten Daten bedarf einer eindeutigen Regelung.
Es wird vorgeschlagen, dass der Konzessionär die netzrelevanten
Daten jederzeit auf Wunsch der Kommune zur Verfügung zu stellen
hat. Die Normierung einer Rügeverpflichtung würde
verhindern, dass sich – wie heute der Fall
– Altkonzessionäre noch Jahre
später auf Fehler im Konzessionsverfahren berufen und so die
Netzübergabe hinauszögern oder gar verhindern
können. Und während sich der Streit um die
Netzübergabe teilweise über Jahre hinzieht, stellt
der Altkonzessionär oftmals ein Jahr nach Ablauf des
ursprünglichen Konzessionsvertrags die Zahlung von
Konzessionsabgaben ein, obwohl er selbst die Verzögerung der
Netzübergabe verursacht. Diese Schieflage muss beseitigt werden;
die Konzessionsabgabe muss bis zur Netzübergabe weiterbezahlt
werden.
-11176039024400»Transparenz beim
Übertragungsnetzausbau«
Die Energiewende ist in vollem Gange, 2022 werden die letzten Atomkraftwerke
vom Netz gegangen sein. Das erforderliche Maß an
Versorgungssicherheit wird in Zukunft nur mit einem
flächendeckenden Ausbau der Übertragungs- und
Verteilnetze zu gewährleisten sein. Eine frühzeitige
Einbindung der Kommunen und der Bürgerinnen und
Bürger muss dabei sichergestellt sein; nur so kann eine
Verbesserung der Akzeptanz durch die Kommunen und ihre Bevölkerung
erreicht werden.
Die Energiewende bringt einen Umbau der Erzeugungslandschaft mit sich, der sich
weiter beschleunigen wird. Im Jahr 2050 sollen nach den Zielen der
Bundesregierung 80 % des Stroms in Deutschland aus regenerativen Quellen
stammen. Dies führt dazu, dass immer
größere Mengen erneuerbarer Energien in das Stromnetz
eingebunden und im Falle zunehmender Distanz zwischen Erzeugungsort und
Verbrauchsstätte über lange Strecken transportiert
werden müssen. Gelingen wird das nur durch einen bedarfsgerechten
Ausbau der Übertragungs- und der Verteilnetze. Dabei ist
hervorzuheben, dass Netzoptimierung und Netzverstärkung stets
Vorrang vor dem Ausbau der Stromnetze haben. Die erfolgreiche Entwicklung einer
zukunftsfähigen Strominfrastruktur liegt im
gesamtgesellschaftlichen Interesse.
Nach Überzeugung von Städtetag und VKU kann der
Netzausbau nur im Zusammenwirken aller Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik
und Wirtschaft gelingen. Die Akzeptanz stellt dabei eine der
Schlüsselfaktoren für zügigen Netzausbau
dar. Eine frühzeitige und umfassende Information und der Dialog
mit Bürgerinnen und Bürgern bei der Planung und
Umsetzung des Netzausbaus sind dabei unverzichtbar. Sobald die
Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen ihrer Planungen potentielle
Betroffenheiten erkannt haben, sind sie aufgefordert, den Kommunen ein aktives
Mitwirkungsangebot zu unterbreiten. Erforderlich ist ein umfassender,
transparenter und frühzeitiger Dialog mit der
Öffentlichkeit zu Trassenkorridoren und zur Optimierung von
Trassen und Standorten für Anlagen des Netzes durch die
Übertragungsnetzbetreiber.
Dazu gehören insbesondere eine für alle Seiten
zufriedenstellende Bürgerinformation über laufende
und zukünftige Projekte des Netzausbaus, informelle
Dialogverfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern vor
den gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren, sowie
Lösungswege aus Interessenkonflikten zwischen konkurrierenden
Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes, des Wohnumfeldschutzes in
Städten und Gemeinden, der Bauleitplanung, der gemeindlichen
Planungshoheit und den städtebaulichen
Entwicklungsmöglichkeiten mit dem notwendigen Infrastrukturausbau
(inklusive rechtlich und sachlich geeigneter Kompensationen für
Eingriffe).
-11176038544500»Digitalisierung der Energiewirtschaft«
Die Kommunen und deren Unternehmen sind in vielfältiger Form von
der Digitalisierung betroffen. Wenn die Digitalisierung Vorteile
für die Bürgerschaft mit sich bringen soll, bedarf es
einer führenden Stellung vertrauenswürdiger,
kommunaler Unternehmen. Hierfür muss der Kommunalwirtschaft aber
ein fairer Wettbewerb zugestanden werden.
Viele Aufgaben wie beispielsweise der Netzbetrieb, die wachsende Verantwortung
bei der Systemstabilität und insbesondere die Integration der
stetig wachsenden erneuerbaren Erzeugungsanlagen sowie zur
Erfüllung der Vorgaben bei der Umsetzung der
Geschäftsprozesse bei der Marktkommunikation oder bei dem
Abrechnungswesen sind ohne Informationstechnik heute nicht mehr vorstellbar.
Das Energiesystem der Zukunft wird mit seiner zunehmenden Anzahl an Prosumern
und der damit verbundenen Dezentralisierung hohe Anforderungen an das Energie-
und Netzmanagement stellen und eine verstärkte und automatisierte
Kommunikation zwischen Prosumern und Netzbetreiber erforderlich machen.
Überdies gibt es eine zunehmende Nachfrage nach IT-basierten
Produkten wie Smart Home. Auch für Einsparungen beim
Energieverbrauch und den intelligenten Stromnetzen – den
Smart Grids – spielt Digitalisierung eine entscheidende
Rolle. Es hat sich gezeigt, dass die Digitalisierung bereits in
kürzester Zeit zu einer erheblichen Datensammlung
geführt hat und sich dies künftig sogar noch
verstärken wird. Kommunale Unternehmen sind für
dieses Geschäftsmodell die prädestinierten Anbieter,
da sie deutlich vertrauenswürdiger sind als so mancher global
agierender Konzern. Mit den demokratisch legitimierten
Bürgermeistern und Gemeinderäten als Mitglieder der
Aufsichtsräte werden diese Geschäftsmodelle bei
kommunalen Unternehmen viel mehr die Handschrift des Kundeninteresses tragen
als bei rein profitorientierten Konzernen.
Mit der Digitalisierung gehen steigende Anforderungen an die Mitarbeiter der
kommunalen Unternehmen einher, beispielsweise im Bereich Datenschutz. Die
Kommunalwirtschaft wird sich dem stellen. Die Vorschriften zur IT- und
Datensicherheit oder zum Wettbewerbsrecht dürfen aber nicht dazu
führen, dass die kommunalen Unternehmen auf dem Markt keine Chance
mehr gegen die Digitalriesen haben. Dies gilt insbesondere für
die vielen kleinen kommunalen Stadt- und Gemeindewerke, welche hierbei nicht
überfordert werden dürfen. Im Zusammenhang mit der
Digitalisierung muss noch verstärkt darauf hingewiesen werden,
dass es ohne schnelle Internetverbindungen keine Digitalisierung geben wird.
Gerade hier sind die Kommunen mit ihren Unternehmen Vorreiter, weil sie
vielerorts den Breitbandausbau vorantreiben. Die Politik muss daher auch in
Zukunft die notwendigen Fördermittel bereitstellen, die von den
Kommunen und ihren Unternehmen abgerufen werden können.
-11176035623500»Die Anreizregulierungsverordnung als Motor
für Investitionen«
Die Ortsverteilnetze leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zur
Energiewende, da diese – entgegen ihrem
ursprünglichen Zweck – einen
Großteil der erneuerbaren Energien einspeisen. Wenn der Anteil der
Erneuerbaren auch weiterhin steigen soll, müssen die
Ortsverteilnetze zu intelligenten Netzen, sogenannten Smart Grids, ausgebaut
werden. Zum Ausbau der Ortsverteilnetze benötigen die
Verteilnetzbetreiber eine Anpassung der Anreizregulierung, um die notwendigen
Anreize für Investitionen zu schaffen.
Die Energiewende führt zu einer zunehmenden Dezentralisierung des
Energiesystems. Mittlerweile ist in den Ortsverteilnetzen mehr
Erzeugungskapazität angeschlossen als an den
Übertragungsnetzen, wobei sich dieser Trend mit dem steigenden
Anteil der erneuerbaren Energien fortsetzen wird. Die Verteilnetze waren
ursprünglich aber – wie der Name schon sagt
– für die Verteilung und nicht für
die Einspeisung des Stroms gedacht. Die Energiewende macht mit ihrer
Dezentralisierung des Energiesystems einen Umbau und eine Modernisierung der
Verteilnetze notwendig. Der heutige Regulierungsrahmen setzt für
die hierfür dringend erforderlichen Investitionen allerdings keine
ausreichenden Anreize. Zur Verbesserung der Investitionsbedingungen
für die Verteilnetzbetreiber muss der Zeitverzug als entscheidende
Schwachstelle in der Anreizregulierung beseitigt werden.
Seitens der Landesregulierer wurde hierfür das Modell einer
Investitionskostendifferenz (IKD) entwickelt, welches eine bessere
Ausgewogenheit zwischen Investitions- und Effizienzanreizen herstellen
würde. Daraus würde der Vorteil entstehen, dass mit
diesem Modell nicht nur der Zeitverzug für Investitionen
für die Betreiber der kommunalen Verteilnetze beseitigt wird,
sondern sinkende Kosten der Verteilnetzbetreiber an die Verbraucher zeitnah
weitergegeben werden können. Eine preiswerte und damit
bürgernahe Energieversorgung ist eine wichtige Angelegenheit der
Kommunen. Kommunalen Unternehmen als Verteilnetzbetreibern
eröffnet das IKD-Modell eine ausreichende
Flexibilität sowohl für die unterschiedlichen
Investitionserfordernisse für den Umbau als auch für
die Bestandsoptimierung der Verteilnetze. Volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht
dadurch, dass durch den bedarfsorientierten Umbau der Verteilnetze hin zu
intelligenten Netzen die bis 2050 anfallenden Kosten gegenüber dem
konventionellen Ausbau um die Hälfte auf rund 14 Milliarden Euro
reduzieren lassen.
-17780-1379300Verbrauch
»Maßvolle Energieeffizienz zur Schonung von Umwelt und
Finanzen«
-11176014870800
Die Kommunen investieren hohe Geldbeträge in die energetische
Sanierung von öffentlichen Liegenschaften, die kommunalen
Unternehmen sind hierbei kompetente Dienstleister für die Kommunen
sowie die Bürgerinnen und Bürger. Auch in den
kommenden Jahren werden wir diese Leistungen aus Verantwortung
gegenüber der Umwelt und den öffentlichen Finanzen
erbringen. Bestimmungen und Maßnahmen zur Energieeffizienz sollten
da umgesetzt werden, wo es die größten
Einsparpotentiale gibt und sich Investitionen schnell amortisieren.
Die Energiewende beinhaltet nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Verschiedene Programme aller politischen Ebenen wie beispielsweise das
»Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes
Baden-Württemberg« (IEKK) sehen auch eine Steigerung
der Energieeffizienz vor. Kommunen sparen durch die energetische Sanierung
ihrer Liegenschaften Energie und damit gegebenenfalls auch Geld ein und sind
damit Vorbild auch für die Bevölkerung.
Für kommunale Unternehmen ergeben sich hierbei
Geschäftsmodelle wie Energieberatung oder Contracting-Angebote.
Für die Weiterentwicklung im Bereich der Energieeffizienz
müssen die Kommunen und kommunalen Energieversorger die
maßgeblichen Akteure sein, nicht zuletzt deshalb, weil die
Vermittlung der energiepolitischen Ziele ebenso am besten vor Ort in den
Kommunen erbracht werden können wie die Lösung von
lokalen Interessenkonflikten.
Die Kommunen in Baden-Württemberg unterstützen die
europäischen und globalen Energieeffizienzziele. Die Entscheidung,
welche Maßnahmen hierfür geeignet sind,
können aber am besten vor Ort getroffen werden, da die
Ausgangslagen – auch global gesehen – sehr
unterschiedlich sind. Vor diesem Hintergrund sind weitere
Verschärfungen der Energieeffizienzziele kritisch zu hinterfragen,
wenn der hierfür erforderliche Mitteleinsatz nicht in Relation zu
den zu erwartenden Energie- und damit CO2-Einsparungen steht.
Damit die bestehenden Effizienzpotenziale gehoben werden können,
sind weitere erhebliche Anstrengungen notwendig. Es ist daher erforderlich,
dass alle Akteure im Energiedienstleistungsmarkt gleich behandelt werden und
somit auch den gleichen Zugang zu den relevanten Fördermitteln
erhalten und in der Konsequenz auch auf den entsprechenden
Beraterbörsen gelistet werden. Diese Gleichstellung gibt es
bislang nicht: Kommunale Energieversorgungsunternehmen sind derzeit bei einer
Vielzahl von Fördermittel nicht antragsberechtigt, da sie als
„nicht-unabhängige
Energieberater“ klassifiziert werden.
-11176040104400»Kommunalfreundliche Rahmenbedingungen
für die Erneuerbaren«
Die Kommunen nutzen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen
erneuerbare Energien, um durch Reduzierung der CO2-Emissionen einen lokalen
Beitrag zu Klimaschutz zu leisten und um Energiekosten einzusparen. Eine
Weiterentwicklung des EEG muss gewährleisten, dass sowohl die
Eigennutzung als auch die Einspeisung des aus erneuerbaren Energien erzeugten
Stroms für die Städte weiterhin wirtschaftlich ist.
Die Kommunen setzen erneuerbare Energien auf verschiedene Weise im Stadtgebiet
ein. Dies geschieht etwa bei der Errichtung neuer Quartiere, die die Nutzung
erneuerbarer Energien berücksichtigen. Vielfach werden die
Dachflächen kommunaler Liegenschaften zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen genutzt, Windenergieanlagen gewinnen in zunehmendem
Maße an Bedeutung.
Durch die Einspeisung des durch den Einsatz erneuerbarer Energien erzeugten
Stroms in das Stromnetz konnten die Kommunen über die
EEG-Vergütung teilweise die Investitionskosten refinanzieren.
Durch die Absenkung der Einspeisevergütung hat sich die Situation
gerade im Bereich der Photovoltaik (PV) wesentlich verändert. Die
Einspeisung des produzierten PV-Stroms hat gegenüber der
Eigennutzung erheblich an Attraktivität verloren. Aber auch der
Eigenverbrauch von EEG-Strom ist infolge der teilweisen Einbeziehung von
Neuanlagen in die EEG-Umlage durch die EEG-Reform 2014 nicht mehr so attraktiv
wie früher. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass sich der
Trend zum Eigenverbrauch fortsetzt und die Abgaben- und Umlagenlast derjenigen
Verbraucher, die faktisch nicht die Möglichkeit der
Eigenerzeugung haben, entsprechend steigt. Aus Sicht der Kommunalwirtschaft
muss hierbei jedoch gewährleistet werden, dass besonders
nachhaltige und energiewirtschaftlich sinnvolle Erzeugungskonzepte
(insbesondere KWK, Klärgas, Deponiegas) wirtschaftlich betrieben
werden können.
Bei der Eigenstromerzeugung aus neu in Betrieb genommenen Anlagen sollte
differenziert werden. Für kommunale Anlagen, die
ausschließlich zu dem Zweck installiert werden, kommunale
Liegenschaften zu versorgen, sollte eine Verpflichtung zur Einbeziehung in die
EEG-Umlage entfallen, damit diese energieeffiziente und umweltfreundliche
Versorgung wirtschaftlich darstellbar ist. Dasselbe sollte für den
Betrieb besonders nachhaltiger und energiewirtschaftlich sinnvoller
Erzeugungsanlagen in der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft gelten, z.B.
im Bereich der Klär- und Deponiegasnutzung. Um diese nicht
übermäßig zu belasten, sollte eine
Beteiligung des daraus erzeugten Stroms an der EEG-Umlage 15 Prozent, wie bei
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, nicht übersteigen.
-11303043050100»Mobilitätskonzepte für
die Zukunft«
Die Kommunen halten wichtige Infrastrukturen für alternative
Antriebsformen bereit. Um die CO2-Belastung durch den
Straßenverkehr zu reduzieren, müssen entsprechende
Angebote erweitert werden. Wenn Fahrzeuge auf Basis alternativer Antriebe einen
steigenden Beitrag zur CO2-Reduktion leisten sollen, bedarf es einer
diskriminierungsfreien politischen Unterstützung aller
Technologien.
Infolge der politischen Beschlüsse zur Reduktion von
CO2-Emmissionen und dem auch damit verbundenen Ausbau der erneuerbaren Energien
gewinnen alternative Mobilitätskonzepte eine zunehmende
Bedeutung. Während die Kommunen und kommunale Unternehmen schon
seit jeher attraktive und vor allem im urbanen Raum unverzichtbare Angebote im
ÖPNV unterbreiten, muss im Zuge der Energiewende auch der
Individualverkehr stärker in den Fokus rücken. Die
Kommunen sowie die kommunalen Energieversorger sind deshalb bereits seit Jahren
im Bereich der alternativen Antriebe aktiv und bieten wichtige
Infrastrukturdienstleistungen an. Als lokale Akteure haben sie Ortskenntnisse
und können so optimal auf den lokalen Bedarf reagieren. Hinzu
kommt, dass die kommunalen Netzbetreiber mit ihrem technischen Know-how der
ideale Akteur für einen Ausbau der notwendigen Infrastruktur sind.
Die kommunalen Unternehmen sind prädestinierte Dienstleister bei
Aufbau, Service oder der Integration von Lade- und Tankinfrastrukturen in
smarte Energiesysteme. Dementsprechend haben diese gemeinsam mit den Kommunen
unzählige Ladepunkte sowie Erdgastankstellen errichtet.
Während das Angebot konventioneller Tankstellen gerade im
ländlichen Raum zusehends ausgedünnt wird, gibt es
mittlerweile in vielen Kommunen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Die Elektromobilität kann für kommunale Unternehmen
neue Märkte und Geschäftsmodelle
erschließen, speziell im Bereich der Ladeinfrastruktur, wie zum
Beispiel in kommunal betriebenen Parkhäusern aber auch im Auftrag
von Unternehmen und Privatpersonen. Ein großer Anteil der
öffentlich zugänglichen Infrastruktureinrichtungen
wurde und wird von kommunalen Akteuren errichtet und betrieben. Gemeinsam mit
weiteren Partnern können die Kommunen und ihre Energieversorger
zum Motor für die Einführung alternativer Antriebe
werden. Leider fehlt bei der Erdgasmobilität die notwendige
Unterstützung durch die Politik, obwohl kommunale Unternehmen in
den vergangenen Jahren hohe Beträge in ein gut ausgebautes Netz an
Erdgastankstellen investiert haben.
Die Kommunen und die kommunalen Unternehmen sind jedoch nicht nur beim Ausbau
der Infrastruktur Vorreiter. Unzählige Fahrzeuge in den kommunalen
Fuhrparks werden auf Basis von Elektro- oder Erdgasmotoren bewegt, Tendenz
steigend.
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Energiewirtschaft 2016
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