Staatsministerium
Baden-Württemberg
Herrn Ministerpräsident
Günther H. Oettinger MdL
Richard-Wagner-Straße 15
 
70184 Stuttgart
 
 
  
 
25.01.2007 - Az: 106.23 – M/H - Bearbeiter: Gerhard Mauch - Telefon: (07 11) 2 29 21- 22
Mailadresse: gerhard.mauch@staedtetag-bw.de
 
 
Umweltzonen - Fahrverbote für PKW mit G-KAT

 
 
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
 
die Verordnung zum Erlass zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung) vom 10. Oktober 2006 tritt am 1. März 2007 in Kraft. Auf der Basis von Luftreinhalte- oder Aktionsplänen können die Städte somit ab diesem Zeit­punkt sog. Umweltzonen einführen. Mit diesen Umweltzonen sind Verkehrsbeschränkungen für Fahr­zeuge niedriger Schadstoffgruppen (z.B. Euro 1 und schlechter) verbunden. Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitschädlichen Luftschadstoffen. Deshalb soll die Umweltzone einen Anreiz für eine beschleunigte und flächendeckende Fahrzeugflottenmodernisie­rung darstellen. Dieses Ziel ist aus unserer Sicht ohne Einschränkung begrüßenswert.
 
Für die Akzeptanz in der Bevölkerung ist es aus meiner Sicht unabdingbar, dass durch die Um­weltzonen nur Verkehrsbeschränkungsbereiche in einem vernünftigen und verhältnismäßigen Aus­maß festgelegt werden. Die Frage, welche Fahrzeuge nun konkret betroffen sind, regelt aus­schließlich die Kennzeichnungsverordnung. Diese Verordnung sieht nun aber vor, dass auch ältere PKW mit geregeltem Katalysator der Schadstoffgruppe 1 genauso wie ältere Dieselfahrzeuge, die die eigent­lichen Feinstaubverursacher im PKW-Bereich sind, von Fahrverboten in Umweltzonen betroffen sein würden. Dieses Er­gebnis halten wir genauso wenig wie der Deutsche Städtetag für sachgerecht. So weisen Benzin­fahrzeuge mit geregeltem Katalysator (G-KAT) der Schadstoff­gruppe 1, d.h. Fahrzeuge der ursprüngli­chen US-Norm, weitaus geringere Stickoxidwerte aus, als die in der Kennzeichnungsverordnung er­fassten Diesel-Pkw. Feinstaubpartikel fallen bei PKW mit Benzinmotor überhaupt nicht an, während dies bei Fahrzeugen mit Dieselmotor der Fall ist. Die Schlechterstellung der PKW mit G-KAT ist daher aus unserer Sicht dem Bürger nicht vermittelbar.
 
Aus diesem Grunde hat sich der Deutsche Städtetag zurecht an das Bundesumwelt- und das Bun­desverkehrsministerium gewandt mit dem Ziel, PKW mit Benzinmotor (G-KAT) wieder aus der Kennzeichnungsverordnung zu streichen.

 
 
 
Da jedoch davon auszugehen ist, dass bis zur Umsetzung der Luftreinhalte- und Maßnahmepläne im Land Baden-Württemberg die Kennzeichnungsverordnung noch nicht auf Bundesebene korri­giert sein wird, bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dringend darum, eine Regelung herbeizuführen, die es möglich macht, dass Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator (G-KAT der Schadstoffgruppe 1) nicht unter die Verkehrsverbote fallen.
Zumindest sollte erreicht werden, dass im Rahmen des geltenden Rechts die Regierungspräsidien zusammen mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bis zum Inkrafttreten der zu überarbei­tenden Kennzeichnungsverordnung eine vorläufige Regelung treffen, die den Ausschluss dieser PKW mit Benzinmotor (G-KAT, Schad­stoffgruppe 1) von Fahrverboten ermöglicht.
In diesem Zusammenhang weise ich auf den Luftreinhalte- und Ak­tionsplan für den Regierungsbe­zirk Stuttgart hin. Auch dort wird ausdrücklich (vgl. Seiten 21, 22, 24) darauf hingewiesen, dass vor allem PKW mit Dieselmotoren als Hauptverursacher insbesondere im Bereich der Stickstoffoxide gelten.
 
Da seitens des Umweltministeriums Baden-Württemberg bis jetzt zur Erreichung dieses Ziels noch keine Entscheidungen getroffen wurden, bitte ich Sie, sich der Angelegenheit anzunehmen.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 

 
 
Ivo Gönner
Oberbürgermeister