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Städtetag fordert: Kommunen müssen finanziell handlungsfähig bleiben

Die Kommunen in Baden-Württemberg erwarten auch im Haushaltsjahr 2022 wieder geringere Einnahmen aus Steuern und dem Kommunalen Finanzausgleich: Gegenüber der Vor-Corona-Zeit beträgt das Minus rund 2,5 Milliarden Euro.

Im Haushaltsjahr 2022 müssten deshalb gerade die Finanzen der einnahmeschwächeren Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs stabilisiert werden. Das hatte der Städtetag gemeinsam mit den beiden anderen Kommunalen Landesverbänden gegenüber dem Land artikuliert. Die kommunale Handlungsfähigkeit müsse sichergestellt bleiben.

Bei der jüngsten Vorstandssitzung drückten die Vorstandsmitglieder ihren Unmut darüber aus, dass die Kommunen, vertreten durch die Kommunalen Landesverbände in der Gemeinsamen Finanzkommission, nicht vorab eingebunden und angehört wurden, sondern erst nachdem der Ministerrat bereits die Eckpunkte des Haushalts 2022 beschlossen hatte.

Gleichzeitig unterstrichen sie die Bedeutung der vom Städtetag eingebrachten Punkte. Im Haushalt 2022 müsse das Land einen Schwerpunkt auf Schulen und Kitas legen, so die einhellige Meinung im Gremium. So müsse die Ende 2022 auslaufende Bundesfinanzierung des Pakts für gute Bildung und Betreuung unbedingt im nächsten Haushalt verankert werden.

Um im kommenden Jahr in den Städten und Gemeinden die Weichen für die Zukunft stellen zu können, bedürfe es zudem finanzieller Mittel für die Schulen, etwa für Digitalisierung, Schulsozialarbeit sowie Inklusion. Insbesondere müsse das Land den mit dem Bund vereinbarten Anspruch auf Ganztagesbetreuung gegenfinanzieren und hier erste Eckpunkte vorliegen.

„Unter den aktuellen Voraussetzungen schaffen wir das nicht. Die Regularien und Förderbedingungen passen nicht mehr und müssen flexibler werden“, fordert das Gremium.

Die Strukturen der Finanzierung seien derart komplex geworden, dass eine Steuerung immer schwieriger werde, das gelte zum Beispiel auch für die Schulbauförderung.

Die Gespräche mit dem Land werden nach der November-Steuerschätzung fortgeführt, begleitet von der Hoffnung auf weitere Spielräume für die zwingend erforderlichen Maßnahmen.

Als unabweisbarer Bedarf für den nächsten Haushalt sind Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung gefordert worden. Das Land habe hier gute Fortschritte gemacht. In den Kommunen seien mehr als 200 Verwaltungsprozesse bereits digital verfügbar. Diese Prozesse brauchen eine kontinuierliche Weiterentwicklung, hier dürfe es keinen Stillstand geben, der daraus resultiere, dass das Land seine Aufgaben nicht finanziere, kritisierte der Städtetags-Vorstand. Die bisherige Kostenschätzung umfasse dabei nicht einmal den Aufwand vor Ort, den die Kommunen selbst tragen.

Unverständnis äußerten die Mitglieder auch darüber, dass beim Klimaschutz keine Investitionen auf kommunaler Ebene vorgesehen sind. So stehe auch eine Diskussion über den vom Städtetag angeregten Klimafonds aus.