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Aktueller Stand bei Raumluftfiltern und CO2-Sensoren in Schulen

Die Sommerferien sind vorbei – und sie waren durch viel Arbeit in den Schulen geprägt. Nachdem die Förderrichtlinie für die Beschaffung mobiler Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren veröffentlicht war, konnten die Kommunen die Beschaffung starten.

Laut einer ersten Zwischenbilanz des Kultusministeriums haben in der Meldephase 1 insgesamt 877 Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen Meldungen für die Fördermittel abgegeben. Dabei wurde ein Fördermittelbedarf von insgesamt rund 11,7 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen und 29,8 Millionen Euro für Schulen angemeldet.

Daraus folgt rechnerisch eine landesweite Gesamtinvestition von Trägern und Land zusammen von bislang rund 83 Millionen Euro.

Bis zum 16. September 2021 lief die zweite Meldephase, in der weitere Bedarfe angemeldet werden konnten.

Anschließend gibt es eine dritte Meldephase, die längstens bis zum 20. Dezember 2021 gehen wird.

Auf Wunsch des Städtetags wurde das vorgesehene Windhundverfahren bei der Antragstellung modifiziert.

Förderfähig sind Gerätekauf, Gerätemiete und Geräteleasing. Die Förderrichtlinie gibt verbindlich vor, bei welchen Schulräumen der Geräteeinsatz förderfähig ist. Dabei wird auf geräuscharme mobile Geräte besonderes Augenmerk gelegt, um den dauerhaften Geräteeinsatz zu sichern. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Mobile Geräte werden mit bis zu 2500 Euro gefördert, nachdem auf Drängen des Städtetags die Obergrenze der förderfähigen Beschaffungskosten auf 5.000 Euro je Gerät angehoben wurde.

Die Landesförderrichtlinie sieht eine Rangfolge der Förderung vor: Kategorie 1 mit Förderung von mobilen Geräten in nur eingeschränkt lüftbaren Räumen für die Nutzung durch Kinder bis 12 Jahren, Kategorie 2 mit schwer lüftbaren anderen Räumen, Kategorie 3 mit CO2-Sensoren und Kategorie 4 mit uneingeschränkt lüftbaren Räumen der Klassenstufen 1 bis 6.

Fazit

Wichtig bleibt festzuhalten: Auch das beste mobile Lüftungsgerät kann das Lüften von Räumen nur ergänzen, also nicht ersetzen. Der Lüftereinsatz darf nicht dazu führen, dass andere Coronaschutzmaßnahmen vernachlässigt werden.

Testen und Lüften, aber nach wie vor auch die Masken im Unterricht, sind die wichtigsten Bestandteile der  Vorsorge für dieses Schuljahr. Diese drei Elemente bilden die Grundlage dafür, dass Klassen nicht mehr bei jeder Infektion in die Klassenquarantäne geschickt werden müssen. Stattdessen wird die ganze Klasse fünfmal hintereinander getestet, um etwaigen Ansteckungen schnell auf die Spur zu kommen.