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Große Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder kann sich Online-Übertragung von Ratssitzungen vorstellen

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland nach Ausbruch der Corona-Pandemie Regelungen zu digitalen Gemeinderatssitzungen in sein Kommunalverfassungsrecht aufgenommen.

Eine generelle Option für die Städte, Ratssitzungen in das Internet zu übertragen bzw. Personen auf anderen medialen Wegen das Verfolgen von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Ratssaal zu ermöglichen, enthält die Gemeindeordnung hingegen nicht. In Baden-Württemberg kann deshalb diese Möglichkeit nicht durch die Hauptsatzung geschaffen werden. Das Internet-Livestreaming von Ratssitzungen ist daher weiterhin nur möglich, wenn alle Ratsmitglieder dem jeweils zustimmen.

Mangels gesetzlicher Regelungen sind auch weiterhin besondere datenschutzrechtliche Restriktionen beim Livestreaming zu beachten.

Eine entsprechende Novellierung der Gemeindeordnung ist dem Städtetag daher ein dringendes Anliegen.

Diesem Anliegen ist die Koalitionsvereinbarung von GRÜNEN und CDU gefolgt und sieht eine Novellierung des § 37a der Gemeindeordnung vor. Ziel ist es, die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Gremiensitzungen zu erhöhen. Dazu zählt für die Koalitionäre auch, eine Rechtsgrundlage für Entscheidungen von Ratsgremien über das Streamen öffentlicher Sitzungen ins Internet zu schaffen. Damit soll keine Streamingpflicht festgelegt, sondern eine Streamingoption eröffnet werden, die von der Kommune ggf. differenziert genutzt werden kann – beispielsweise beschränkt auf Verhandlungsgegenstände des Gemeinderats, die für die Allgemeinheit von besonderem Interesse sind.

Nach einer aktuellen Mitteilung der Hochschule Kehl kann sich eine große Mehrheit der Ratsmitglieder Sitzungsübertragungen ins Internet vorstellen. Diese Feststellung stützt sich auf das Ergebnis einer Umfrage unter 561 Ratsmitgliedern, bei der sich 87 Prozent der Befragten für solche Übertragungen aussprachen. 76 Prozent der befragten Ratsmitglieder erhoffen sich durch solche Übertragungen steigendes Interesse der Bürgerschaft an Kommunalpolitik.

Eine Städtetagsumfrage zum Livestreaming von Ratssitzungen, an der sich 60 Städte beteiligten, ergab:

  • 13 Städte berichteten über Streamingerfahrungen. Technisch bereitete das Streaming bisweilen Probleme, die allerdings beherrschbar blieben.

  • In einer Stadt wurden bereits 17 Sitzungen gestreamt.

  • 16 Städte planen, (weiterhin) Ratssitzungen zu streamen.

  • 85 Prozent der antwortenden Städte begrüßen die vorgesehene Erleichterung des Sitzungsstreamings gemäß Koalitionsvereinbarung.