Raumteiler Stuttgart
Sind Sie als Vermieter an einer unproblematischen Vermietung interessiert?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart sucht dringend Wohnungen für besonders ausgewählte, vorgemerkte Wohnungssuchende und bietet im Gegenzug einen Garantievertrag und Förderung an.
Was ist ein Garantievertrag? Sie können ab Juli 2019 von der Landeshauptstadt Stuttgart einen Garantievertrag für 10 Jahre erhalten. Als Vermieter erhalten Sie von uns eine Garantieleistung. Das bedeutet, es wird eine Bürgschaft für Kaltmiete und Nebenkosten übernommen. Zusätzlich zur garantierten Miete können Sie im Rahmen von zwei Förderprogrammen Instandhaltungszuschüsse bis zu einer Höhe von 10.000 Euro beantragen.
Was muss beim Mietvertrag berücksichtigt werden? Im Rahmen dieses Garantievertrages schließen Sie einen unbefristeten privatrechtlichen Mietvertrag mit Ihrem neuen Mieter ab.
Wie läuft das Mietverhältnis ab? Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart kümmert sich um die Auswahl des passenden Mieters und die organisatorische Abwicklung des Mietverhältnisses zwischen Ihnen und dem Mieter.
Wie hoch darf die Miete sein? Die Miete wird anhand des aktuellen Mietspiegels der Landeshauptstadt Stuttgart ermittelt.
Wer hilft, wenn es Probleme mit dem Mieter gibt? Eine Mitarbeiterin der Landeshauptstadt Stuttgart steht für Sie während der gesamten Laufzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Welche Fördervarianten gibt es?
Fördervariante 1: Wenn Sie bereits am Förderprogramm „Kommunale Förderung zur Schaffung von Wohnraum zur Miete“ teilnehmen, kann dieses um einen Garantievertrag ergänzt werden. Bitte legen Sie uns hierzu bei Antragstellung den Bewilligungsbescheid vor. Falls Ihr Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses Schäden verursacht, übernimmt das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart die Kosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Das heißt, sofern diese nicht von Ihrem Mieter beglichen werden können, können Sie pro Kalenderjahr Fördergelder bis maximal 1.000 Euro beantragen, insgesamt maximal 5.000 Euro. Bei Beendigung des Mietverhältnisses können Sie für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen weitere Gelder beantragen. Abrufen können Sie 1.000 Euro pro Kalenderjahr, in dem der Mietvertrag gültig war, maximal 5.000 Euro insgesamt.
Fördervariante 2. Falls Sie eine leer stehende, nicht genutzte Wohnung haben und diese Wohnung vor einer Neuvermietung renovieren müssen, dann übernimmt das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart die Renovierungskosten für Sie bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Die nötigen Arbeiten werden vorab gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Haben Sie bei Abschluss des Mietvertrages den Betrag nicht voll in Anspruch genommen, gibt es zudem die Möglichkeit, die Differenz, für vom Mieter verursachte Schäden während des Mietverhältnisses oder für Renovierungsarbeiten bei Auszug zu beantragen.