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Raumteiler Freiburg

Wohnungsakquise für Personen in besonderen Bedarfslagen Im März 2018 beschloss der Gemeinderat ein neues verbessertes Konzept zur Akquise von Wohnungen für Menschen in besonderen Bedarfslagen. Ziel dabei ist es, Vermieter*innen für eine Kooperation zu gewinnen, die geflüchteten und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen einen Zugang zum Wohnungsmarkt ermöglicht. Diese beiden Gruppen - Geflüchtete sowie Menschen, die akut Gefahr laufen wohnungslos zu werden - haben es häufig besonders schwer, selbst Wohnraum zu finden. Das eigenständige Wohnen in privatem Wohnraum ist aber ein zentraler Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration.

Vermieten mit der Stadt Freiburg

Das Amt für Migration und Integration (AMI) und das Amt für Soziales und Senioren (ASS) haben deshalb im AMI eine gemeinsame Stelle für Wohnungsakquise aufgebaut, die als zentraler Ansprechpartner für Vermietende fungiert und für beide Personengruppen in besonderen Bedarfslagen tätig wird.Das neue Konzept bietet viele Vorteile: Wohnungseigentüme können Familien in Notsituationen risikolos ein eigenes Zuhause geben. Vermieter erhalten u.a. eine Mietausfallgarantie. Die Stadt stellt auch über die einjährige „Probezeit“ der Mieter hinaus für die gesamte Laufzeit des Vertrags eine Ansprechperson für alle eventuellen Fragen zur Verfügung. 

Wie funktioniert das Konzept?

Für eine Vermietung an Flüchtlinge sind grundsätzlich alle Mietwohnungen in Freiburg geeignet. Leerstehende Gewerberäume oder das Ferienhäuschen im Schwarzwald scheiden aber aus. Und für die Miethöhe setzt der Mietspiegel den Rahmen.

  • Sie haben eine Wohnung anzubieten, gerne auch eine renovierungsbedürftige? Dann melden Sie sich bei der städtischen Wohnungsakquise, um Einzelheiten zu besprechen.
  • Überzeugt Sie unser Angebot, so werden dann geeignete Bewohner sorgfältig ausgewählt. Ihre Wünsche werden natürlich berücksichtigt.
  • Sie schließen einen 10-jährigen Kooperationsvertrag mit der Stadt ab.
  • Im ersten Jahr ist die Stadt Freiburg Ihre Mietvertragspartnerin ("Probezeit"), ab dem zweiten Jahr erhalten die Bewohner einen direkten Mietvertrag.
  • Ihnen steht für die gesamte Mietlaufzeit eine feste Ansprechperson für alle Fragen zur Verfügung.
  • Sie erhalten einen Renovierungszuschuss.
  • Sie erhalten eine Mietausfallgarantie – auch bei Leerstand

Was ist noch wichtig?

Um keine Verzerrung des Mietmarkts zu bewirken, müssen sich die Mieten innerhalb der Mietobergrenzen der Stadt Freiburg bewegen. Maßgebliches Kriterium für die angemessene Bruttowarmmiete ist die Haushaltsgröße.